23.09.2021 - 10 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

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Wortprotokoll

 

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Diskussion BA:

Der BA empfiehlt der SVS diesen Antrag abzulehnen.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB für den Neubau eine Lebensmittelmarktes an der Lübecker Straße zu zustimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt. Antragssteller ist die Momper Entwicklungsgesellschaft GmbH.

Es soll auf dem Grundstück ein sogenannter Supermarkt (Lebensmittelmarkt) mit 1.500 m² Verkaufsfläche und 2.250 m² BGF sowie ein Drogeriemarkt mit 700 m² Verkaufsfläche und rund 900 m² BGF errichten. Hinzu kommen rund 50 Wageneinstellplätze. Der Supermarkt ist ein Einzelhandelsbetrieb, der auf der Verkaufsfläche Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Frischwaren, zum Beispiel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Fleisch und ergänzende Waren des täglichen und des kurzfristigen Bedarfs, vorwiegend in Selbstbedienung anbietet. Der Supermarkt ist primär dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil der für Non-Food vorgesehenen Flächen nicht über 25 Prozent liegt. Ein innenstadtrelevantes Sortiment wird darüber hinaus nicht vorgehalten. Eine Wirkungsanalyse wird in Auftrag gegeben, sobald das Grundstück gesichert wurde, ein Plan wird hierzu nachgereicht.

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als „Mischgebiet“ dargestellt. Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Antragsteller beabsichtigt das Grundstück zu erwerben und Nachweise über die Zahlungsfähigkeit erbringen. Die Übernahme anfallender Kosten muss diesbzgl. noch zugesichert  werden.

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Anlagen zur Vorlage