06.09.2021 - 11.1 Beschluss über die 3. Satzung zur Änderung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 06.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Baetke beantragt folgende Änderungen:
Die Stadtvertretung beruft, auf Vorschlag des Behindertenverbandes, einen Inklusionsrat/ eine Inklusionsrätin.
Die Stadtvertretung beruft, auf Vorschlag des Gewerbe-, Handels- und Industrievereins (GHI), einen Wirtschaftsrat/ eine Wirtschaftsrätin.
Herr Krohn befürwortet, dass sowohl der Inklusionsrat als auch der Wirtschaftsrat jetzt in die Hauptsatzung aufgenommen werden. Die CDU/FDP Fraktion unterstützt den Vorschlag der SPD.
Der Bürgermeister kommt auf die Anfrage im Hauptausschuss zurück, ob dies laut Kommunalverfassung zulässig ist. Nach Rechtsauffassung der Stadt sind der Inklusionsrat und auch der Wirtschaftsrat möglich. Dies wird damit begründet, dass es auch einen Seniorenbeirat gibt, der nicht in der Kommunalverfassung verankert ist. Nach der Beschlussfassung wird die Änderung der Hauptsatzung zur Prüfung an die Kommunalaufsicht gegeben.
Sachverhalt:
Im Ergebnis einer Beratung des Hauptausschusses am 09.03.2021 wurde festgelegt, dass die Inklusion in der Stadt Grevesmühlen insbesondere bei der Planung und Umsetzung städtischer Projekte und Vorhaben durch eine entsprechende Verankerung in der Hauptsatzung künftig noch stärker berücksichtigt werden solle. Diesem Anliegen trägt die im Entwurf beiliegende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung durch die Implementierung einer Inklusionsrätin/eines Inklusionsrates Rechnung.
Darüber hinaus festigt der Entwurf die bereits gelebte und bewährte Praxis, in Angelegenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Grevesmühlen die Vorschläge eines ortsansässigen Unternehmers/einer ortsansässigen Unternehmerin in die Entscheidungsfindung einzubeziehen dadurch, dass ein Wirtschaftsrat/eine Wirtschaftsrätin für die Dauer einer Wahlperiode zu berufen ist.
Die Ergänzung in § 9 bildet das auch in anderen Antragsverfahren zu Bauvorhaben übliche Procedere ab, dass der Bürgermeister über Anträge entscheidet. Für die Ausnahme- und Befreiungsanträge nach § 31 Baugesetzbuch ist zusätzlich die Anhörung des Bauausschusses durchzuführen.
Zur besseren Übersicht ist in der Anlage neben dem Entwurf der 3. Änderungssatzung auch eine Synopse zu entnehmen. Darin sind die neuen Bestandteile der Hauptsatzung gelb eingefärbt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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371,2 kB
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926,7 kB
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