25.08.2021 - 6 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Proseke...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 1) Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 hat eine Größe von rund 500 m² und umfasst die Flurstücke 3/206 (teilw.) und 4/216 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Proseken (s. Übersichtsplan in der Anlage). Die 2. Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Südlich des Grundstücks Ahornring Nr. 11 soll ein weiteres Grundstück für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus planungsrechtlich vorbereitet werden. Im Rahmen der Ursprungsplanung wurde dieser Bereich als Teil einer Ausgleichsfläche festgesetzt, die auch das östliche Regenrückhaltebecken beinhaltet. Derzeit wird das Grundstück als Zufahrt zum nördlichen Grundstück sowie als Abstellfläche genutzt. Ziel ist daher die Arrondierung der Häuserreihe am Ahornring.

 

3)  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Anlass der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ist eine vorliegende Anfrage, auf dem Flurstück 4/216 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Proseken, eine Einfamilienhausbebauung zu realisieren. Für das betroffene Grundstück ist im Ursprungsplan eine Ausgleichsfläche festgesetzt. Derzeit wird das Grundstück als Zufahrt zum nördlich gelegenen Grundstück sowie als Abstellfläche genutzt.

In Erweiterung der vorhandenen Häuserreihe entlang des Ahornweges erscheint es daher sinnvoll ein weiteres Grundstück als südlichen Abschluss zu entwickeln. Auf dem Grundstück mit einer Größe von 435 m² wird die Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit angestrebt. Die Erschließung erfolgt weiterhin von Süden aus.

Der im Ursprungsplan festgesetzte Ausgleich wird an anderer Stelle im Gemeindegebiet erbracht.

 

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Anlagen zur Vorlage