16.08.2021 - 10 Annahme von Spenden für das Jahr 2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 16.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: |
9 |
davon anwesend: |
5 |
Ja-Stimmen: |
5 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der TOP 13 vorgezogen, um Herrn Dr. Aschmann, der per Videokonferenz zugeschaltet ist, nicht länger warten zu lassen. Daher wird der öffentliche Teil zunächst geschlossen.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,9 kB
|