16.08.2021 - 10 Annahme von Spenden für das Jahr 2021

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Zuwendungen gemäß anliegender Übersicht.

 

Herr Holm-Bertelsen verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal.

Herr Schiffner verlässt die Sitzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der TOP 13 vorgezogen, um Herrn Dr. Aschmann, der per Videokonferenz zugeschaltet ist, nicht länger warten zu lassen. Daher wird der öffentliche Teil zunächst geschlossen.

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Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.

           

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1000654&TOLFDNR=1000654&selfaction=print