11.08.2021 - 7 Mitgliedschaft der Gemeinde Roggenstorf in der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beauftragt den Bürgermeister, bei dem Verein „AGFK MV - Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V.” einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die AGFK MV e. V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Mitglieder in der AGFK MV e. V. können Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise aus ganz M-V werden, die den Rad- und Fußverkehr verbessern wollen. Die AGFK MV gibt es seit 2017 als Initiativkreis engagierter Kommunen und seit Oktober 2020 als eingetragenen Verein. Minister Pegel ist Schirmherr des Vereins, Rostocks Oberbürgermeister Claus-Ruhe Madsen der Vorstandsvorsitzende. Gründungsmitglieder des Vereins sind neben größeren Städten des Landes wie Rostock, Stralsund und Greifswald, auch die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf und Hohenkirchen.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u. a. ein Projektkoordinator finanziert, die Entwicklung der Organisation vorangetrieben sowie Fachaustausch und Projekte für die Kommunen organisiert werden konnten. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Neben den Landesmitteln, finanziert sich die AGFK MV auch aus kommunalen Mitgliedsbeiträgen.

Das Vorbild für die AGFK MV sind vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in mittlerweile fast allen Bundesländern. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e. V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert. Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK MV e. V. bringt für die Gemeinde Roggenstorf u.a. folgende  Vorteile mit sich, u. a.:

-     Durch gemeinsame, von der Geschäftsstelle der AGFK MV e. V. koordinierte Projekte sparen die kommunalen Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z. B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich der Vermittlung geltender Verkehrsregeln (z. B. Änderungen in der StVO, etc.). Die AGFK MV entwickelt z. B. einmal zentral eine Kampagne, die dann jeweils lokal bei den Mitgliedern eingesetzt werden kann. Die Mitglieds-Kommune spart hierdurch substantielle Personal- und Geld-Ressourcen bei der Entwicklung und Konzeption.

-     Regelmäßige Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen (auch als Video-Konferenz) zu kostenlosen (oder stark vergünstigten) Konditionen stellen sicher, dass die Verwaltungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen über aktuelles Fachwissen verfügen. Neue Fachkenntnisse und Problemlösungen aus Praxisbeispielen anderer Kommunen, können so einfacher vor Ort angewendet werden. Themen können z. B. die sichere Führung von Radverkehr an Kreuzungen sein, die moderne Gestaltung von Fahrradstraßen oder auch Erfahrungsaustausch zur Organisation und guten Ideen für das jährliche STADTRADELN.

-     Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten. Die AGFK MV (so wie auch die AGFKs in den anderen Bundesländern) fungieren dabei in ihrem jeweiligen Bundesland als fachlich kompetente Schnittstelle zwischen der kommunalen Ebene und dem Land.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)  der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)  die Benennung einer festen Ansprechperson

c)  die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung und Beitragsordnung

d)  die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)  der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

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Anlagen zur Vorlage