11.08.2021 - 6 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage