23.09.2021 - 7 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

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Wortprotokoll

 

Herr Vitense teilt mit, dass die Jahresabschlüsse in den Jahren 2017/18/19 ähnlich waren. Ab dem Jahr 2020 trat das Finanzausgleichsgesetz in Kraft. In Testorf-Steinfort sind Windkraftanlagen gemeldet, diese werden aber nicht mit einberechnet.

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat Schulden, so wie 180 andere Gemeinden in MV. Die Gemeinde Bobitz z. B. erhält ca. 700.000,00 € zum Schuldenabbau.

 

Herr Kleiner erkundigt sich, warum der Jahresabschluss der Gemeinde von 2018 erst im Jahr 2021 aufgestellt wird.

Herr Vitense gibt an, dass es eine Zusammenfassung/Feststellung ist, denn erst nach dem Beschluss wird der Haushalt von 2022 von der Kommunalaufsicht erstellt. Die Kosten für die Straße in Wüstenmark betragen ca. 1,7 Mio Euro.

 

Frau Raettig sagt, dass die Investitionen notwendig sind und getätigt werden müssen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Testorf-Steinfort zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 18.03.2021.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 29.439,78 Euro ist in das Jahr 2020 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -873.740,79 Euro.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 24.344,08 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

   

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Testorf-Steinfort zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land weist darauf hin, dass die Haushaltslage der Gemeinde Testorf-Steinfort prekär ist und die Gemeindevertretung dafür verantwortlich ist, Abhilfe zu schaffen.

 

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Anlagen zur Vorlage