20.07.2021 - 10 Antrag der Gemeinde Zierow auf Amtswechsel

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister legt in einer Präsentation die wesentlichen Fakten zum Amtswechsel der Gemeinde Zierow dar:

 

1. Eckdaten der Gemeinde Zierow

2. Verfahrensablauf

3. Bewertungskriterien (Allgemeinwohl, Einsparung von Ressourcen, Einvernehmen der

    Beteiligten)

4. Auswirkungen auf Verwaltung, Stadt, Gemeinden und Amt

-Finanzielle Auswirkungen

-Sonstige Auswirkungen

 

Fazit für die Verwaltung: Aus dem Amtswechsel der Gemeinde Zierow ergibt sich kein nennenswerter Nutzen.

 

Herr Bendiks sieht die Stärkung des ländlichen Raumes. Weiterhin würden ja 3 Mitarbeiter dazukommen. Auch die Ostseenähe ist für ihn ein Argument für den Amtswechsel. Herr Bendiks erfragt, wie viele Gemeindefusionen es in den letzten Jahren gab und ob es durch die Fusionen Einsparungen gab.

 

Herr Krohn sieht den Amtswechsel trotz des Mehraufwandes für die Verwaltung ebenfalls als eine Bereicherung an.

 

Herr Reppenhagen erklärt, dass sich das Allgemeinwohl dahingehend verbessern würde, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zierow bessere Busanbindungen nach Grevesmühlen als nach Klütz hätten. Zudem würden sich Synergieeffekte ergeben, da mehr Menschen in der Stadt wären.

Die Folgen für das Amt Klützer Winkel erachtet Herr Reppenhagen für seine Betrachtung als nicht relevant und empfindet die Präsentation des Bürgermeisters als sehr bedenkengeprägt. Die Verwaltung wird die neuen Aufgaben schnell lernen und die Gemeinde Zierow hat sich in den letzten 10 Jahren gut entwickelt. Auch die Einstufung in die Besoldungsgruppe B3 gönnt er dem Bürgermeister, sollten dann die 20.000 Einwohner in Stadt und Amt in der Zukunft erreicht werden.

 

Herr Baetke berichtet von dem Besuch der SPD-Fraktion in der Gemeinde Zierow und findet ebenfalls, dass der Ostseestrand eine Bereicherung wäre. Wege und Ressourcen können gespart werden, z.B. dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger aus Zierow für die Beantragung von Wohngeld dann direkt nach Grevesmühlen kommen könnten. Ebenso könnte man von den Erfahrungen und dem Know-How der Gemeinde im Tourismusbereich profitieren.

 

Frau Münter erachtet den Begriff „Nutzen“ als falsch, denn es geht um kommunale Selbstverwaltung und darum gemeinsam etwas zu erreichen. Viele Ämter aus Nordwestmecklenburg haben ebenso viele oder deutlich mehr Gemeinden zu betreuen. Frau Münter versteht die Bedenken der Verwaltung, größere Ämter sind aber billiger als kleinere. Zudem brauchen wir engagierte Leute wie Herrn Bürgermeister Boge. In Bezug auf die Besoldungsgruppe des Bürgermeisters stimmt sie Herrn Reppenhagen zu.

 

Herr Zachey schlägt vor, dass im Beschluss berücksichtigt werden sollte, dass der Amtswechsel erst 2023 erfolgen sollte, da der 01.01.2022 zeitlich zu knapp wäre.

 

Herr Schulz erinnert an das Rederecht für Herrn Bürgermeister Boge sowie den Amtsvorsteher Herrn Straathof.

 

Die Stadtpräsidentin erklärt, dass der Bürgermeister erst die Diskussionsbeiträge abwarten wollte, um anschließend Stellung zu nehmen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Boge laut seinen Angaben kein Problem mit einem Amtswechsel zum 1.1.2023 hätte. Der 01.01.2022 ist für den Amtswechsel illusorisch, da noch nicht einmal feststeht, wann die Entscheidung vom Innenministerium kommen wird.

Zur Frage von Herrn Bendiks erklärt der BM, dass es bisher die Fusionen Hanshagen zu Upahl, Plüschow zu Upahl sowie die Fusion Börzow und Mallentin mit der Gemeinde Papenhusen zur neuen Gemeinde Stepenitztal gab. Aufarbeitungen der Fusionen bringen erheblichen Mehraufwand im 1. Jahr. Bei der Übertragung der Daten der Gemeinde Papenhusen aus dem Amt Schönberger Land war ein erheblicher Informationsverlust zu verzeichnen. Der Bürgermeister erachtet es als wichtig auf kritische Punkte, wie eben auch auf die eventuell höhere Besoldungsgruppe in der Zukunft rechtzeitig hingewiesen zu haben. Weiterhin muss in Zukunft besprochen werden, wie die Amts- und Sachgebietsleitungen entlastet werden können.

 

Herr Krohn sieht die Möglichkeit wieder ein Ordnungsamt einzuführen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass dies der Kämmerei und dem Bauamt keine Entlastung bringt und trotzdem eine Organisationsbetrachtung erfolgen muss.

 

Der Amtsvorsteher Herr Straathof berichtet von der Amtsausschusssitzung. Ursprünglich sollte es eine gemeinsame Hauptausschusssitzung von Stadt und Amt geben, um dieses Thema gemeinsam zu besprechen. Das wurde im Amtsausschuss jedoch abgelehnt und ein Beschluss für den Amtswechsel von Zierow gefasst.

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses sieht Herr Straathof ebenfalls den Mehraufwand. Dies könne jedoch keine Begründung für eine Ablehnung sein. Der Amtsvorsteher denkt, dass die Verwaltung den Mehraufwand gut schaffen wird und sieht den Wunsch auf Amtswechsel der Gemeinde Zierow als Kompliment.

 

Die Sitzung wird um 20:05 Uhr für eine Pause unterbrochen und um 20:10 fortgesetzt.

In der Pause verlässt Frau Sonnenberg die Sitzung. Es sind noch 20 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter anwesend.

 

Der Bürgermeister formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt dem beantragten Wechsel der Gemeinde Zierow in das Amt Grevesmühlen-Land zuzustimmen. Voraussetzung dafür sollte der Ausgleich der einmaligen und zukünftigen Aufwendungen durch die Gemeinde Zierow sein, die mit dem Amtswechsel verbunden sind. Begründung für die Zustimmung sind die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zierow, die sich aus der Anbindung an das Mittelzentrum Grevesmühlen ergeben und die Stärkung des ländlichen Raumes im Amt Grevesmühlen-Land. Der Amtswechsel soll aus organisatorischen Gründen zum 01.01.2023 stattfinden.

 

Herr Baetke ist grundsätzlich mit der Formulierung einverstanden, stellt jedoch den Antrag die Beschlussformulierung so zu ändern, dass der Amtswechsel bereits bis zum 01.01.2022 erfolgen sollte.

 

Frau Lenschow erklärt, dass eine technische Umsetzung bis 2022 nicht möglich ist, da allein die IT-Firmen mindestens 3 Monate Vorlauf brauchen.

 

Frau Münter hält den Amtswechsel zum 01.01.2022 ebenfalls für nicht machbar und unseriös und schlägt die Formulierung „zum 01.01.2022, hilfsweise zum 01.01.2023“ vor.

 

Herr Baetke stimmt dem Vorschlag von Frau Münter zu.

 

Der Bürgermeister erachtet es für nicht sinnvoll etwas zu beschließen, was technisch gar nicht umsetzbar ist.

 

Frau Strübing erachtet den 01.01.2022 ebenfalls für unrealistisch, da die Verwaltung ja auch Zeit braucht um sich mit den Themen aus der Gemeinde Zierow auseinanderzusetzen.

 

Abstimmung zu dem Änderungsantrag Baetke:

Die Stadtvertretung beschließt dem beantragten Wechsel der Gemeinde Zierow in das Amt Grevesmühlen-Land zuzustimmen. Voraussetzung dafür sollte der Ausgleich der einmaligen und zukünftigen Aufwendungen durch die Gemeinde Zierow sein, die mit dem Amtswechsel verbunden sind. Begründung für die Zustimmung sind die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zierow, die sich aus der Anbindung an das Mittelzentrum Grevesmühlen ergeben und die Stärkung des ländlichen Raumes im Amt Grevesmühlen-Land. Der Amtswechsel soll zum 01.01.2022, hilfsweise zum 01.01.2023 stattfinden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

        davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

10

Enthaltungen:

0

 

Abstimmung Beschlussvorschlag (Vorschlag BM)

Die Stadtvertretung beschließt dem beantragten Wechsel der Gemeinde Zierow in das Amt Grevesmühlen-Land zuzustimmen. Voraussetzung dafür sollte der Ausgleich der einmaligen und zukünftigen Aufwendungen durch die Gemeinde Zierow sein, die mit dem Amtswechsel verbunden sind. Begründung für die Zustimmung sind die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zierow, die sich aus der Anbindung an das Mittelzentrum Grevesmühlen ergeben und die Stärkung des ländlichen Raumes im Amt Grevesmühlen-Land. Der Amtswechsel soll aus organisatorischen Gründen zum 01.01.2023 stattfinden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

        davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt dem beantragten Wechsel der Gemeinde Zierow in das Amt Grevesmühlen-Land zuzustimmen. Voraussetzung dafür sollte der Ausgleich der einmaligen und zukünftigen Aufwendungen durch die Gemeinde Zierow sein, die mit dem Amtswechsel verbunden sind. Begründung für die Zustimmung sind die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zierow, die sich aus der Anbindung an das Mittelzentrum Grevesmühlen ergeben und die Stärkung des ländlichen Raumes im Amt Grevesmühlen-Land. Der Amtswechsel soll aus organisatorischen Gründen zum 01.01.2023 stattfinden.

 

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Der Bürgermeister legt in einer Präsentation die wesentlichen Fakten zum Amtswechsel der Gemeinde Zierow dar:

 

1. Eckdaten der Gemeinde Zierow

2. Verfahrensablauf

3. Bewertungskriterien (Allgemeinwohl, Einsparung von Ressourcen, Einvernehmen der

    Beteiligten)

4. Auswirkungen auf Verwaltung, Stadt, Gemeinden und Amt

-Finanzielle Auswirkungen

-Sonstige Auswirkungen

 

Fazit für die Verwaltung: Aus dem Amtswechsel der Gemeinde Zierow ergibt sich kein nennenswerter Nutzen.

 

Herr Bendiks sieht die Stärkung des ländlichen Raumes. Weiterhin würden ja 3 Mitarbeiter dazukommen. Auch die Ostseenähe ist für ihn ein Argument für den Amtswechsel. Herr Bendiks erfragt, wie viele Gemeindefusionen es in den letzten Jahren gab und ob es durch die Fusionen Einsparungen gab.

 

Herr Krohn sieht den Amtswechsel, trotz des Mehraufwandes für die Verwaltung, ebenfalls als eine Bereicherung an.

 

Herr Reppenhagen erklärt, dass sich das Allgemeinwohl dahingehend verbessern würde, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zierow bessere Busanbindungen nach Grevesmühlen als nach Klütz hätten. Zudem würden sich Synergieeffekte ergeben, da mehr Menschen in der Stadt wären.

Die Folgen für das Amt Klützer Winkel erachtet Herr Reppenhagen für seine Betrachtung als nicht relevant und empfindet die Präsentation des Bürgermeisters als sehr bedenkengeprägt. Die Verwaltung wird die neuen Aufgaben schnell lernen und die Gemeinde Zierow hat sich in den letzten 10 Jahren gut entwickelt. Auch die Einstufung in die Besoldungsgruppe B3 gönnt er dem Bürgermeister, sollten den die 20.000 Einwohner in Stadt und Amt in der Zukunft erreicht werden.

 

Herr Baetke berichtet von dem Besuch der SPD-Fraktion in der Gemeinde Zierow und findet ebenfalls, dass der Ostseestrand eine Bereicherung wäre. Wege und Ressourcen können gespart werden, z.B. dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger aus Zierow für die Beantragung von Wohngeld dann direkt nach Grevesmühlen kommen könnten. Ebenso könnte man von den Erfahrungen und dem Know-How der Gemeinde im Tourismusbereich profitieren.

 

Frau Münter erachtet den Begriff „Nutzen“ als falsch, denn es geht um kommunale Selbstverwaltung und darum gemeinsam etwas zu erreichen. Viele Ämter aus Nordwestmecklenburg haben ebenso viele oder deutlich mehr Gemeinden zu betreuen. Frau Münter versteht die Bedenken der Verwaltung, größere Ämter sind aber billiger als kleinere. Zudem brauchen wir engagierte Leute wie Herrn Bürgermeister Boge. In Bezug auf die Besoldungsgruppe des Bürgermeisters stimmt sie Herrn Reppenhagen zu.

 

Herr Zachey schlägt vor, dass im Beschluss berücksichtigt werden sollte, dass der Amtswechsel erst 2023 erfolgen sollte, da der 01.01.2022 zeitlich zu knapp wäre.

Herr Schulz erinnert an das Rederecht für Herrn Bürgermeister Boge sowie den Amtsvorsteher Herrn Straathof.

 

Die Stadtpräsidentin erklärt, dass der Bürgermeister erst die Diskussionsbeiträge abwarten wollte, um anschließend Stellung zu nehmen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Boge laut seinen Angaben kein Problem mit einem Amtswechsel zum 1.1.2023 hätte. Der 01.01.2022 ist für den Amtswechsel illusorisch, da noch nicht einmal feststeht, wann die Entscheidung vom Innenministerium kommen wird.

Zur Frage von Herrn Bendiks erklärt der BM, dass es bisher die Fusionen Hanshagen zu Upahl, Plüschow zu Upahl sowie die Fusion Börzow und Mallentin mit der Gemeinde Papenhusen zur neuen Gemeinde Stepenitztal gab. Aufarbeitungen der Fusionen bringen erheblichen Mehraufwand im 1. Jahr. Bei der Übertragung der Daten der Gemeinde Papenhusen aus dem Amt Schönberger Land war ein erheblicher Informationsverlust zu verzeichnen. Der Bürgermeister erachtet es als wichtig auf kritische Punkte, wie eben auch auf die eventuell höhere Besoldungsgruppe in der Zukunft rechtzeitig hingewiesen zu haben. Weiterhin muss in Zukunft besprochen werden, wie die Amts- und Sachgebietsleitungen entlastet werden können.

 

Herr Krohn sieht die Möglichkeit wieder ein Ordnungsamt einzuführen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass dies der Kämmerei und dem Bauamt keine Entlastung bringt und trotzdem eine Organisationsbetrachtung erfolgen muss.

 

Der Amtsvorsteher Herr Straathof berichtet von der Amtsausschusssitzung. Ursprünglich sollte es eine gemeinsame Hauptausschusssitzung von Stadt und Amt geben, um dieses Thema gemeinsam zu besprechen. Das wurde im Amtsausschuss jedoch abgelehnt und ein Beschluss für den Amtswechsel von Zierow gefasst.

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses sieht Herr Straathof ebenfalls den Mehraufwand. Dies könne jedoch keine Begründung für eine Ablehnung sein. Der Amtsvorsteher denkt, dass die Verwaltung den Mehraufwand gut schaffen wird und sieht den Wunsch auf Amtswechsel der Gemeinde Zierow als Kompliment.

 

Die Sitzung wird um 20:05 Uhr für eine Pause unterbrochen und um 20:10 fortgesetzt.

In der Pause verlässt Frau Sonnenberg die Sitzung. Es sind noch 20 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter anwesend.

 

Der Bürgermeister formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt dem beantragten Wechsel der Gemeinde Zierow in das Amt Grevesmühlen-Land zuzustimmen. Voraussetzung dafür sollte der Ausgleich der einmaligen und zukünftigen Aufwendungen durch die Gemeinde Zierow sein, die mit dem Amtswechsel verbunden sind. Begründung für die Zustimmung sind die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zierow, die sich aus der Anbindung an das Mittelzentrum Grevesmühlen ergeben und die Stärkung des ländlichen Raumes im Amt Grevesmühlen-Land. Der Amtswechsel soll aus organisatorischen Gründen zum 01.01.2023 stattfinden.

 

Herr Baetke ist grundsätzlich mit der Formulierung einverstanden, stellt jedoch den Antrag die Beschlussformulierung so zu ändern, dass der Amtswechsel bereits bis zum 01.01.2022 erfolgen sollte.

 

Frau Lenschow erklärt, dass eine technische Umsetzung bis 2022 nicht möglich ist, da allein die IT-Firmen mindestens 3 Monate Vorlauf brauchen.

 

Frau Münter hält den Amtswechsel zum 01.01.2022 ebenfalls für nicht machbar und unseriös und schlägt die Formulierung „zum 01.01.2022, hilfsweise zum 01.01.2023“ vor.

 

Herr Baetke stimmt dem Vorschlag von Frau Münter zu.

 

Der Bürgermeister erachtet es für nicht sinnvoll etwas zu beschließen, was technisch gar nicht umsetzbar ist.

 

Frau Strübing erachtet den 01.01.2022 ebenfalls für unrealistisch, da die Verwaltung ja auch Zeit braucht um sich mit den Themen aus der Gemeinde Zierow auseinanderzusetzen.

 

Abstimmung zu dem Änderungsantrag Baetke:

Die Stadtvertretung beschließt dem beantragten Wechsel der Gemeinde Zierow in das Amt Grevesmühlen-Land zuzustimmen. Voraussetzung dafür sollte der Ausgleich der einmaligen und zukünftigen Aufwendungen durch die Gemeinde Zierow sein, die mit dem Amtswechsel verbunden sind. Begründung für die Zustimmung sind die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zierow, die sich aus der Anbindung an das Mittelzentrum Grevesmühlen ergeben und die Stärkung des ländlichen Raumes im Amt Grevesmühlen-Land. Der Amtswechsel soll zum 01.01.2022, hilfsweise zum 01.01.2023 stattfinden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

        davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

10

Enthaltungen:

0

 

Abstimmung Beschlussvorschlag (Vorschlag BM)

Die Stadtvertretung beschließt dem beantragten Wechsel der Gemeinde Zierow in das Amt Grevesmühlen-Land zuzustimmen. Voraussetzung dafür sollte der Ausgleich der einmaligen und zukünftigen Aufwendungen durch die Gemeinde Zierow sein, die mit dem Amtswechsel verbunden sind. Begründung für die Zustimmung sind die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zierow, die sich aus der Anbindung an das Mittelzentrum Grevesmühlen ergeben und die Stärkung des ländlichen Raumes im Amt Grevesmühlen-Land. Der Amtswechsel soll aus organisatorischen Gründen zum 01.01.2023 stattfinden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

        davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

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Sachverhalt:

Am 22.10.2020 stellte die Gemeinde Zierow beim Ministerium für Inneres und Europa einen Antrag auf Wechsel vom Amt Klützer Winkel in das Amt Grevesmühlen-Land. In diesem Antragsverfahren sind nun alle betroffenen Gebietskörperschaften durch das Ministerium zur Stellungnahme aufgefordert. Wegen des Umstands, dass die Stadt Grevesmühlen mit dem Amt Grevesmühlen-Land eine Verwaltungsgemeinschaft bildet, ist auch die Stellungnahme der Stadt angefordert. Antrag und Begründung der Gemeinde Zierow entnehmen Sie bitte der Anlage.

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Anlagen zur Vorlage