19.07.2021 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 "Schulcam...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

 Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 44 „Schulcampus“ der Stadt Grevesmühlen für das Gebiet am Ploggenseering abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

-          Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

-          Landkreis Nordwestmecklenburg – Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen

 

b)      zur Kenntnis genommen werden die Anregungen und Stellungnahmen von:

-          Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

-          Landesamt für innere Verwaltung M-V, Geodatenservice

-          Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

-          Landkreis Nordwestmecklenburg – Kataster- und Vermessungsamt

-          Deutsche Telekom Technik GmbH

-          50 Hertz Transmission GmbH

-          Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine

-          Zweckverband Grevesmühlen

-          Deutscher Wetterdienst

-          Straßenbauamt Schwerin

-          Stadt Grevesmühlen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die Stadtvertretung beschließt den B-Plan Nr. 44 „Schulcampus“ der Sadt Grevesmühlen für das Gebiet am Ploggenseering, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse: https://www.grevesmuehlen.eu eingestellt ist und über das Bau- und Planungsportal M-V (geodaten-mv.de) des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugänglich ist.

 

Reduzieren

Diskussion:

Herr Schulz fragt, ob die PV Anlage vom abgerissenen Gebäude wiederverwendet werden kann?

Herr Escosura vom Planungsbüro ist per WebEx zugeschaltet und informiert über das Gespräch mit der Architektin, der Verwaltung sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie die Ergebnisse daraus.

Die Abwägung wurde explizit nachbereitet und die einzelnen Möglichkeiten des aktiven und passiven Schallschutzes detailliert abgewogen.

Der Abwägungsprozess hat jedoch keine Auswirkung auf den B-Plan. Es erfolgt keine Änderung des B-Planes.

Herr Baetke fragt nach Punkt 7.4. Wieso ist bei den Lichtpunkthöhen eine Höhe von nicht mehr als 8m festgelegt worden?

Herr Escosura teilt mit, dass dies eine nachrichtliche Übernahme aus dem Artenschutzgutachten ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schulcampus“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des aus der Machbarkeitsstudie entwickelten Entwicklungskonzeptes für den Bildungsstandort Grevesmühlen geschaffen werden. Es ist vorgesehen, den Bereich des geplanten Schulcampus als Gemeinbedarfsfläche festzusetzen und alle Festsetzungen zu treffen, die für die Errichtung der Neubauten, die Sanierung und den Umbau vorhandener Schulgebäude sowie der Neuordnung der Schulbeförderung sowie der Bring-, Hol- und Parkmöglichkeiten und die Neugestaltung der Außen- und Freianlagen erforderlich sind. Auch der Standort der Kindertagesstätte am Ploggenseering soll planungsrechtlich gesichert werden.

Da es sich bei dem Planvorhaben um eine Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, wendet die Stadt Grevesmühlen das beschleunigte Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 BauGB an.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage