15.05.2012 - 6 Beschluß einer Straßenbaubeitragssatzung für di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bernstorf
- Datum:
- Di., 15.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Reno Böhringer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Sachverhalt:
Auf Grund des § 44 der KV M-V, in welchem die Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Gemeinden geregelt sind, hat auch die Gemeinde Bernstorf eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, um die Grundstückseigentümer teilweise an den Kosten für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu beteiligen.
Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in ihrer Eigenschaft als Untere Rechtsaufsichtsbehörde bereits mehrfach das Fehlen einer entsprechenden Satzung beanstandet.
Es wurde angedroht, nötigenfalls eine entsprechende Satzung in Ersatzvornahme für die Gemeindevertretung zu erlassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Bernstorf über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung).
Entgegen der vorgelegten Fassung der Beschlussvorlage wurde jedoch der § 3 - Absatz 2 und 3 - Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung - wird wie folgt beschlossen:
(2) | Zum beitragsfähigen Aufwand gehören insbesondere die Kosten für | Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand | |||
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| Anlieger- straße | Innerorts- | Haupt-verkehrs-straße |
| 1. | Fahrbahn (einschl. Sicherheitsstreifen, Rinnensteine) | 55 % | 30 % | 5 % |
| 2. | Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen) | 55 % | 30 % | 10 % |
| 3. | Kombinierte Geh- und Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordsteine) | 55 % | 40 % | 20 % |
| 4. | Gehwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordstein) | 55 % | 45 % | 35 % |
| 5. | Unselbständige Park- und Abstellflächen | 55 % | 35 % | 20 % |
| 6. | Unselbständige Grünanlagen, Straßenbegleitgrün | 55 % | 40 % | 30 % |
| 7. | Beleuchtungseinrichtungen | 55 % | 40 % | 30 % |
| 8. | Straßenentwässerung | 55 % | 35 % | 20 % |
| 9. | Bushaltebuchten | 55 % | 30 % | 5 % |
| 10. | Verkehrsberuhigte Bereiche und Mischflächen | 55 % | 40 % | - |
| 11. | Fußgängerzonen | 40 % |
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| 12. | Außenbereichsstraßen | siehe § 3 Abs. 3 |
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| 13. | Unbefahrbare Wohnwege | 55 % |
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Zum beitragsfähigen Aufwand gehören ferner die Kosten für
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| - | den Erwerb der erforderlichen Grundflächen einschließlich der der beitragsfähigen Maßnahme zuzuordnenden Ausgleichs- und Ersatzflächen (hierzu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung), | |||
| - | die Freilegung der Flächen, | |||
| - | die Möblierung einschließlich Absperreinrichtungen, Pflanzbehälter und Spielgeräte, | |||
| - | die Böschungen, Schutz- und Stützmauern, | |||
| - | Bauleitungs- und Planungskosten eines beauftragten Ingenieurbüros | |||
| - | den Anschluss an andere Einrichtungen. | |||
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Sie werden der jeweiligen Teileinrichtung (Nr. 1‑13) entsprechend zugeordnet. |
(3) Straßen und Wege, die nicht zum Anbau bestimmt sind (Außenbereichsstraßen),
a) die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen und keine Gemeindeverbindungsfunktion haben (Wirtschaftswege), werden den Anliegerstraßen gleichgestellt,
b) die überwiegend der Verbindung von Ortsteilen und anderen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes dienen (§ 3 Nr. 3 b zweite und dritte Alternative StrWG M-V), werden den Innerortsstraßen gleichgestellt,
c) die überwiegend dem nachbarlichen Verkehr der Gemeinden dienen (§ 3 Nr.
3 b erste Alternative StrWG M-V), werden den Hauptverkehrsstraßen gleichgestellt.