19.04.2012 - 8 Ergänzungssatzung für das Gebiet nördlich der "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 19.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Für die Sicherung der erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen als Ausgleich für die neuen Baugrundstücke im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Antragstellern vor dem Satzungsbeschluss erforderlich.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt auf der Grundlage des § 11 BauGB den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern
Anika Sommer und Andre' Koop
Hauptstraße 36
23936 Upahl
zur Herstellung der externen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ergänzungssatzung für das Gebiet nördlich der "Testorfer Straße" und der Straße "Zum Torfmoor" in Upahl .
- Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt mit den Antragstellern den städtebaulichen Vertrag lt. Anlage abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,6 kB
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