15.05.2012 - 5 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gägelow-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Für die in der Anlage dargestellte Teilfläche der am 23.02.1993 von der Gemeinde Gägelow beschlossenen und seit dem 06.05.1998 rechtskräftigen Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 "Gägelow-Mitte" soll die 6. Änderung aufgestellt werden. Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von ca. 1.860 m² und umfasst die Flurstücke 232, 233, 249 sowie 258 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Gägelow.

Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.               Daher kann die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im vereinfachten Verfahren               nach § 13 BauGB aufgestellt werden.

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Der Bebauungsplan Nr. 5 in der Fassung der 5. Änderung (aktuelle Fassung) weist              das Flurstück 249 als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO aus. Mit der              6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 soll das dort festgesetzte WA in eine              öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" umgewidmet werden.              Des Weiteren definiert der B-Plan Nr. 5 in der aktuellen Fassung die Flurstücke 232              und 233 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz". Mit der 6.              Änderung des B-Planes soll diese Grünfläche in ein allgemeines Wohngebiet              umgewidmet werden. Innerhalb des neuen allgemeinen Wohngebietes sollen die              planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden              geschaffen werden.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gägelow Mitte" sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der vor-liegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus-zulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufga-benbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Bauausschuss beschließt die Beschlussvorlage mit folgenden Änderungen einstimmig:

- Im Punkt 3, Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen, sollen die Abschnitte 3.1, 3.3, und 3.5 gestrichen werden. Der Abschnitt 3.4 soll dahingehend geändert werden, dass eine Dachneigung von 25° bis 55° zulässig ist und als Dacheindeckung generell auch schwarze und anthrazitfarbene Dachpfannen zulässig sind.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage