01.03.2012 - 9 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 01.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Folgenden Festlegungen werden getroffen:
- Die Verwaltung wird angewiesen, den Verkauf von gemeindeeigenen Gebäuden weiter voranzutreiben (s. Haushaltssicherungskonzept), wobei die Maßnahmen zu intensivieren sind.
Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen sie zur Veräußerung unternommen hat.
- Im Haushaltssicherungskonzept ist auf S. 17 das Wort "Kostenzuschuss" durch "Vorauszahlung für Anliegerbeitrag" zu ersetzen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2012 und die Finanzplanjahre 2013-2015 mit der o.a. Veränderung.
Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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80,5 kB
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