26.01.2012 - 7 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggenstorf
- Datum:
- Do., 26.01.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Faasch macht darauf aufmerksam, dass die Fw Rankendorf nochmals TÜV ohne jegliche Kosten erhalten hat.
Allgemein wird heftig kritisiert, dass die Gemeinde einerseits sparen soll, andererseits aber nicht sparen darf. Allein wenn die Grundschulkinder die Schule in Damshagen nicht aufsuchen müssten, hätte die Gemeinde über die Jahre schon höhere Beträge einsparen können. Es wäre zu überlegen, ob man sich an der Klage, die Warnow aufgrund der Festlegung der Schuleinzugsgebiete führt, beteiligen sollte. Außerdem wurde bekannt, dass die Eltern von der Schule zu unentgeltlichen Arbeiten (Renovierung von Räumen) aufgefordert wurden.
Außerdem hat die Gemeinde keinerlei Handlungsspielraum, wenn Schlüsselzuweisungen sinken und die Umlagen für Kreis und Amt steigen.
F.: Herr Rogall bittet um einen Termin mit Abteilung Liegenschaften bzw. dem Bürgermeister. Dazu sollen Wertzahlen ermittelt und Pachtverträge angepasst werden.
Weiterhin wird über die Möglichkeit der Zweitwohnungssteuer, den Winterdienst, die Straßenbeleuchtung diskutiert und nachfolgende Festlegungen getroffen.
Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggenstorf beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2012 und die Finanzplanjahre 2013-2015 mit folgenden Abweichungen:
- Korrektur der Preisangabe bei den Pachten (€/m² in €/ha)
- Die Maßnahme "Verkauf des Feuerwehrgebäudes" ist erst im Jahr 2014 realisierbar.
- Statt dessen wird die Maßnahme "Einsparung bei den Aufwendungen für Straßenbeleuchtung hinzugefügt. Die Gemeindevertretung sieht weitere Einsparpotentiale , indem z. B. im Frühjahr und Sommer eine komplette Abschaltung erfolgt. Eine weitere Möglichkeit wäre der Einbau von Zeitschaltern, die z. B. nach Sonnenauf- bzw. -untergangszeiten programmiert werden. Das Bauamt soll die Umsetzbarkeit der Maßnahme schnellstmöglich prüfen und realisieren.
- Die Verwaltung sollte die Realisierbarkeit der Einführung einer Zweitwohnungssteuer prüfen. Wie hoch sind die zu erwartenden Erträge, welcher Aufwand ist dafür notwendig?
- Zum Pkt. 4 des Sicherungskonzeptes aus 2011 (Reduzierung der laufenden Aufwendungen für den Winterdienst) ist zu klären, was unter "absoluter Notwendigkeit" zu verstehen ist. Das Ordnungsamt soll diesen Sachverhalt erläutern. Wer wird haftbar gemacht wenn ein Notfall eintritt, Personen zu Schaden kommen etc.
Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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