21.05.2012 - 2 Einwohnerfragestunde

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Herr Hering ging noch einmal auf das illegale Fällen der 2 Birken ein, mit folgenden Fragen:

  1. sehr großer ideeller Schaden
  2. wird vom Kreis diese Ordnungswidrigkeit geahndet und in welcher  Form
  3. die Stadt ist die Geschädigte mit welche Folgen für den Verursacher
  4. das Landesnaturschutzgesetz sieht eine Strafe für illegales Fällen von bis zu 100.000 Euro Geldbuße vor
  5. wird die Strafe nicht in nächster Zeit bekanntgegeben greift die Verjährungsfrist , die es zu verhindern gilt
  6. laut Gesetz soll dieses Geld dann für Ausgleichmaßnahmen in der Natur verwendet werden
  7. hiermit könnte der Birkenweg u.a. wieder seinen Ursprung erhalten
  8. wie ist der Stand des Verfahrens

 

Auf alle seine Fragen bekommt er eine schriftliche Antwort, da in dieser Hinsicht kein kompetenter Ansprechpartner vor Ort war.

Die anderen Fragen wurden gleich durch Herrn Dramm ,, befriedigend“ beantwortet.

Das Netzentgelt legt die Netzgeldverordnung verbindlich fest und kann nicht von den  GVM Stadtwerken eigenmächtig geändert werden. Es muss an e-On abgeführt werden. Die Netzagentur genehmigt die Entgelte.

 

Die Frage lautete:

Der Stadt gehören die Stadtwerke also müssten für die Bürger die Netzkosten billiger sein als bei anderen Anbietern, da das Netz auch ihnen gehört.

Bei e-on beträgt das Netzentgelt z.B. 20 % der Stromkosten. Bei uns ca. 25 %.

Weitere Fragen betrafen das Parken in der Wismarschen  Strasse

Es gibt durch die vielen Aufsteller der verschiedensten Händler z.B.

  1. Aufsteller Handy Lobatz,
  2. Der Laden N K D mit 2 bzw. 3 nicht zu nutzenden Parkplätzen,
  3. Blumenhaus Volkmann usw.usw.

eingeschränkte Parkmöglichkeiten.

Bemängelt wurde  außerdem die Sauberkeit speziell der NKD Fläche ( sehr viele weggeworfenen Kippen ) Vermutet werden die Ladenbesitzer. Das Ordnungsamt sollte mit den Mietern über Sauberkeit unserer Stadt reden.