16.04.2012 - 12 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 16.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Planbereichsgrenzen ergeben sich aus den Darstellungen des Vorentwurfs und sind in der Übersicht dargestellt. Der Planbereich befindet sich am westlichen Rand des Stadtgebietes südlich der B 105 auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände. Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen/Weihnachtsbaumschonung,
- im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden durch die Stadtgrenze nach Börzow und Wald,
- im Westen durch die Stadtgrenze nach Börzow und eine junge Aufforstung.
3. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage.
4. Die Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über den Vorentwurf der Planzeichnung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und über die zugehörige Begründung. Mit den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
5. Im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange zu befragen.
6. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu informieren (Darlegung). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
7. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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