05.01.2012 - 5 Ersuchen um das gemeindliche Einvernehmen zum A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reppenhagen erinnert an die Veranstaltung am 09.10.2008 im Sitzungssaal des Rathauses, wo zum ersten Mal das Vorhaben von den Investoren vorgestellt wurde.

Der  Stadt liegt jetzt der Antrag auf Ersuchen des gemeindlichen Einvernehmens zum BImSch-Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Schweinemastanlage in Wotenitz vor. Herr Reppenhagen weißt darauf hin, dass die Prüfung im Rahmen zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen ausschließlich das Planungsrecht nach den §§ 31, 33 34 und 35 BauGB umfasst.

 

Herr Reppenhagen beantragt Rederecht für die anwesenden Einwohner und Gäste. Die Bauausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.

 

Herr Prahler ergänzt, dass die Unterlagen des Antrages vollständig auf der Internetseite der Stadt einsehbar sind. So kann sich jeder Bürger informieren. Die personenbezogenen Daten wurden aus datenschutzrechtlichen  Gründen geschwärzt.

 

Herr Reppenhagen bittet Frau Dr. Ober-Sundermeier vom Büro ECO-CERT um einige Ausführungen zum Antrag:

 

-          Die baulichen Unterlagen wurden von der Landgesellschaft MV erstellt; vom Büro ECO-CERT wurde die Umweltverträglichkeitsuntersuchung einschließlich Geruchsprognose und Landschaftspflegerischen Begleitplan erarbeitet.

-          Die Unterlagen wurden zur Genehmigung beim StALU eingereicht.

-          Gegenwärtig erfolgt die Beteiligung der Gemeinde und parallel dazu  die Beteiligung des Landkreises NWM.

-          Im weiteren Verfahren ist  eine öffentliche Beteiligung mit Erörterungstermin und 4 wöchiger Auslegung vorgeschrieben.

-          Vom Investor ist die Errichtung einer Schweinemastanlage mit 5000 Tieren am Kastahner Weg geplant.

-          Das nächstgelegene Wohnhaus befindet sich in 430m Entfernung.

 

Hinweis: Herr Krohn trifft um 18.43 Uhr ein.

 

Anfragen an Frau Dr. Ober-Sundermeier von den Ausschussmitgliedern:

Herr Schulz: Im Gutachten wurde Büttlingen insgesamt als Dorfgebiet ausgewiesen. Dies wäre seines Erachtens nicht korrekt.

 

Antwort v. Fr. Dr. O.-S.: Die Putenmastanlage ist im F-Plan als „M“- Gemischte Baufläche ausgewiesen. Das entspricht dem Ansatz eines „MD“- Mischgebiet Dorf. Die Wohnbebauung  ist jedoch als  „W“- Wohnbaufläche ausgewiesen und wurde auch so berücksichtigt.

 

Herr Reppenhagen:

1.)    Anfrage zur Verkehrssituation von der Landesstraße bis zur Schweinemastanlage (Zustand der Straße/Weg)

2.)    Abstand bis zum nächsten Wohnhaus nur 430m; aus Unterlagen entnommen, dass die Ammoniakbelastung grenzwertig ist, so das eine Erweiterung der Anlage kaum noch möglich ist. – sieht er problematisch!

 

Antworten zu 1.):

 

Herr Prahler informiert über ein Vorgespräch mit dem Investor zur Sicherung der Erschließung, da man gegenwärtig nicht davon ausgehen kann, dass die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung hat vom Investor ein Schreiben angefordert mit einer Erklärung zum Ausbau und zur laufenden Instandsetzung der Straße mit Kostenübernahme. Dieses Schreiben wird in der Bauausschusssitzung allen Ausschussmitgliedern vorgelegt.

 

Fr.Dr. O.-S.: Die Ferkeltransporte finden wöchentlich statt.

 

Antwort zu 2.):

Fr.Dr. O.-S.: Laut TA-Luft beträgt der geforderte Schutzabstand zur angrenzenden Wohnbebauung 420m. – Dieser wird eingehalten. Dies ist die einzig rechtliche Vorgabe. Die zusätzliche Vorbelastung aus der vorhandenen Putenmastanlage wurde berücksichtigt. Die Werte werden ebenfalls eingehalten.

 

Herr Jankowski: Anfrage zur Gülle, ob Flächen ausreichend sind ?

 

Fr. Dr. O.-S. dazu:- Bilanz und Vereinbarungen sind Bestandteil der Unterlagen

-          es gab noch Nachfrage vom StALU, ob eine weitere Gülleverwertung in der Biogasanlage stattfinden soll

 

Herr Jankowski: Vor 3 Jahren wurde angedeutet, dass die Pachtverträge zwischen der Landgesellschaft und dem Landwirt vakant seien.   Wie ist der heutige Stand?

 

Antwort von Herrn Ullerich (Investor): Ist alles in Ordnung! Die Landgesellschaft steht hinter dem Vorhaben.

 

Anfragen der Einwohner:

Herr Schönfeldt:

Warum hat man den Standort für die Anlage in ein vorbelastetes Gebiet gelegt ( FFH- u. Vogelschutzgebiet, A20 und Putenmastanlage)?

Der Abstand zur Ortslage Büttlingen beträgt nur 500m. Die Ammoniakbelastung bei 500m gefährdet s.E. Menschen mit Asthma.

Frau Dr. O.-S. dazu: Der Investor hat bereits vor 2008 geeignete Flächen gesucht; er muss auch Zugriff auf diese Flächen haben, d.h. Eigentum.

Die Problematik FFH- u. Vogelschutzgebiete betraf alle im Vorfeld untersuchten Flächen.

 

Herr Schönfeldt vertritt die Auffassung, dass man aus seiner Sicht die Anlage auch weiter weg von der Wohnbebauung hätte planen können.

 

Herr Jankowski fragt an: Wie sehen die Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen aus bei dieser starken Versiegelung?

 

Frau Dr. O.-S. verweist auf den Landschaftspflegerischen Begleitplan, der den Unterlagen beiliegt. Gleichzeitig gibt sie bekannt, dass es in der nächsten Woche noch ein Gespräch dazu mit der UNB, StALU und Investor geben wird.

 

Anfrage v. Hr. Jankowski: Ihm ist bekannt, dass es Mindestanforderungen an Schweinemastanlagen gibt sowie EU-Tierschutzrichtlinie, Nitrat-Richtlinie und Düngemittelverordnung.- Wurden diese berücksichtigt?

 

Frau Dr. O.-S. dazu: Diese sind alle eingehalten und finden in den Antragsunterlagen Berücksichtigung.

 

Weitere Anfrage v. Hr. Jankowski: Hat aus den Unterlagen entnommen , dass Befreiungsanträge, wie z.B. zum Brandschutz gestellt wurden. Wie sieht es mit der Schneebelastungsberechnung aus?

 

Antwort Fr. Dr. O.-S.: Die Schneebelastungsberechnung ist Bestandteil der Statik.

Herr Reppenhagen weißt daraufhin, dass der Landkreis für die Prüfung der Statik und des Brandschutzes zuständig ist.

 

Anfrage v. Hr. Schönfeldt: Bleibt es bei der Anlage mit 5000 Tieren oder kommt noch eine dazu? (Verweist auf Zeitungsartikel in der OZ, wo Wotenitz mit 10000 Tieren benannt war)

 

Herr Reppenhagen fragt dazu Herrn Ullerich und bittet um Beantwortung.

 

Herr Ullerich bezeugt, dass es bei der Anlage mit den 5000 Schweinen bleibt.

 

Herr Prahler fragt Frau Dr. O.-S.: Wäre eine Aufstockung an diesem Standort aus Ihrer Sicht überhaupt möglich?

 

Antwort: Das ist unwahrscheinlich – Jede Erweiterung bedarf einer neuen Genehmigung; eine weitere Anlage mit gleicher Ausstattung lässt sich an diesem Standort nicht realisieren; es würde höchstwahrscheinlich eine Anlage mit geregelter Abluftreinigung erforderlich.

 

Da es keine weiteren Anfragen zum Antrag gibt, bittet Herr Reppenhagen um Abstimmung.

 

Herr Jankowski beantragt , die Abstimmung zu vertagen, da aus seiner Sicht  die Regelungen zur Erschließung nicht ausreichend geklärt sind und weitergehende Informationen insbesondere in Bezug auf Aussagen der Fachbehörden (z.B UNB, LUNG) nicht vorliegen.

 

Herr Schulz merkt an, dass die Frist für das gemeindliche Einvernehmen in der nächsten Woche abläuft und der Bauausschuss in der heutigen Sitzung zu einem Ergebnis kommen muss.

 

Herr Jankowski ändert dann daraufhin seinen Antrag dahingehend, dass der Beschlussvorlage nicht zugestimmt werden solle aus o.g. Gründen.

 

Herr Prahler ergänzt, dass in diesem Falle bei einem mehrheitlichen Beschluss gegen die vorliegende Beschlussvorlage die o.g. Begründung u.a. herangeführt würde.

 

Einhellig wird daraufhin festgestellt, dass der Änderungsantrag hinfällig sei und über die vorliegende Beschlussvorlage unverändert abgestimmt werden kann.

 

Herr Krohn beantragt namentliche Abstimmung.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig dem Antrag auf namentliche Abstimmung zu.

 

Herr Reppenhagen fasst zusammen und empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen wie folgt zu erteilen:

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Der Bauausschuss empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Mastschweinen in Wotenitz unter Berücksichtigung der Forderung zur Erschließung (s. vorliegendes Erklärungsschreiben des Investors Herrn Lei vom 03.01.2012) zu erteilen.

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Es kommt zur namentlichen Abstimmung wie folgt:

 

Herr BaetkeEnth.

Herr JankowskiNein

Herr KrohnJa

Frau MünterJa

Herr ReppenhagenEnth.

Herr SchulzJa

Herr SiegerthJa

Herr WellmannJa

Herr WulffJa

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:2

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