18.10.2011 - 7 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 2 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000 sind als gefährliche Hunde 12 Rassen in der aktuellen Hundesteuersatzung der Gemeinde Roggenstorf aufgeführt. Die HundehVO M-V, zuletzt geändert am 8. Juni 2010, beinhaltet derzeit nur noch 4 Rassen, bei denen vermutet wird, dass es sich um gefährliche Hunde handelt. Dazu zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier. Um die Rechtssicherheit für die Verwaltung und die Hundehalter zu erhöhen, ist die Satzung der Gemeinde Roggenstorf der HundehVO M-V anzupassen. Weiterhin wird empfohlen, die Gültigkeit der Steuermarken nicht zu begrenzen. Durch die Übersendung neuer Steuermarken alle 5 Jahre entstehen der Gemeinde Roggenstorf unnötige Kosten.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Roggenstorf über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               5

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage