01.04.2008 - 5 Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Lenschow informiert grob zum Stand der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts. Hierbei geht sie insbesondere auf die Terminstellungen, die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband sowie auf die finanziellen Eckpunkte ein. Gestellte Fragen durch die  Hauptausschussmitglieder werden durch den Bürgermeister und Frau Lenschow beantwortet. Eine detaillierte Information hierzu erfolgt in der Stadtvertretersitzung am 21.04.2008.

Durch den Bürgermeister kann eingeschätzt werden, dass sich der vorzeitige Projekteinstieg bewährt hat.

 

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss gibt der Stadtvertretung folgende Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung Grevesmühlen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Stand der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts in der Verwaltungsgemeinschaft zur Kenntnis.

 

Die Stadtvertretung beschließt die vorzeitige Umstellung des Rechnungswesens in der Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen und somit der Stadt Grevesmühlen auf das doppische System zum 01.01.2009.

 

Die Umstellung soll wie folgt vorgenommen werden: Ab 01.01.2009 wird die Finanzbuchhaltung für alle Haushalte der Verwaltungsgemeinschaft vom kameralen auf das doppische System umgestellt. Die Verwaltung wird hierzu jeder Gemeinde/der Stadt/dem Amt vor Beginn des Haushaltsjahres 2009 einen Produktplan zur Beschlussfassung vorlegen, der die Grundlage für die Buchung auf Produktsachkonten bildet.

 

Die Umstellung der Haushalte der einzelnen Gemeinden/des Amtes erfolgt bis zum Jahr 2012 schrittweise. Zum Jahr 2009 werden für die Pilotgemeinde Börzow und die Stadt Grevesmühlen die doppischen Haushaltspläne einschließlich der Eröffnungsbilanzen erstellt. Für die übrigen Haushalte soll die Buchhaltung zwar doppisch erfolgen, die Buchungen werden aber noch in kameraler Form (Haushaltsplanung und Jahresrechnung) zur Beschlussfassung vorgelegt, bis das gesamte Vermögen der jeweiligen Gemeinde/des Amtes erfasst und bewertet wurde und somit die jeweilige Eröffnungsbilanz aufgestellt werden kann.

 

Die Stadtvertretung nimmt den anliegenden Produktplan für die Stadt Grevesmühlen zur Kenntnis und beschließt für die Einzeldarstellung von Investitionen im Finanzhaushalt eine Wertgrenze von 50.000 Euro gemäß Empfehlung der Lenkungsgruppe.

 

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