29.11.2011 - 14 Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Gägelow hat am 21.04.2009 die Aufstellung der Teilaufhebung eines rd. 2,9 ha großen Teilstückes des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 beschlossen.

Mit der Aufhebung wird das Ziel verfolgt, in Gressow gebundene Kapazitäten der Siedlungsentwicklung zu lösen und diese einer Entwicklung im Ortsteil Proseken zu kommen zu lassen. Damit kann nicht zuletzt auch den Vorgaben des Amtes für Raumordnung und Landesplanung für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde Gägelow entsprochen werden.

 

Der Vorentwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 31.05.2011 gebilligt. Daran anschließend fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

Die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat zu keinen inhaltlichen Änderungen des Satzungsentwurfes geführt.

 

Die BVVG weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass ihr durch die Teilaufhebung ein Planungsschaden gemäß § 42 Abs. 2 BauGB entstehen würde. Die Verwaltung teilte der BVVG daraufhin schriftlich mit, dass die Stellungnahme im Rahmen der Abwägung geprüft wird. Gleichzeitig erfolgte vorab die Mitteilung, dass die Frist von sieben Jahren (seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 6) bereits abgelaufen ist und daher nicht davon ausgegangen wird, dass ein Vermögensschaden entstanden ist.

 

Der Landkreis weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass vom Ursprungsplan kein ausgefertigtes Exemplar mehr existiert. Um dieses formale Problem zu lösen, schlägt der Landkreis vor, den Bebauungsplan Nr. 6 vollständig auf dem Plan darzustellen (einschließlich aller textlichen Festsetzungen des Ursprungsplanes), die Teile der Aufhebung gesondert darzustellen und die Planung unter der Bezeichnung "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (durch Teilaufhebung)" weiterzuführen. Damit verfügen die Gemeinde und der Landkreis über eine Planurkunde, die eindeutig den künftigen Geltungsbereich des B-Planes Nr. 6 mit allen dazugehörigen Festsetzungen darstellt.

Mit dieser formalen Änderung besitzt der Plan nun einen Arbeitsstand, der als Entwurf beschlossen werden und zur öffentlichen Auslegung gelangen kann.

 

Beschluss:

  1. Aufgrund der inhaltlichen Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg wird die Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 künftig als "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (durch Teilaufhebung)" weitergeführt.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (durch Teilaufhebung) für das Gebiet im Ortszentrum Gressow sowie die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Gägelow über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (durch Teilaufhebung) für das Gebiet im Ortszentrum Gressow sowie die Begründung dazu sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage