26.05.2011 - 8 Satzung der Gemeinde Upahl über den Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeinde Upahl verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Unter Berücksichtigung der Anforderungen an das Wohnen prüft die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Zum Torfmoor“. Aus städtebaulicher Sicht wird der Bereich als entwickelt aus dem Flächennutzungsplan betrachtet. Die Entwicklung des Wohngebietes Upahl Nord wird derzeit nicht fortgeführt. Es gibt viele Interessenten, die in Upahl bauen wollen. Deshalb wird eine planungsrechtliche Vorbereitung durch die Gemeinde unterstützt. Die Kostenübernahme wird gesichert, so dass keine Aufwendungen auf die Gemeinde entfallen.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Upahl für das Gebiet „Zum Torfmoor“ nördlich der Testorfer Straße.
  2. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung des Gebietes für eine Wohnbebauung. Die Fläche ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (s. Anlage 2).
  3. Die Planungsgrenzen ergeben sich durch die Lage nördlich der Testorfer Straße. Nörd-lich und östlich ist das Gebiet durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt (s. Anlage 1).
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               13

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage