05.04.2011 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vom 06.04.2011 - 24.04.2011 findet die öffentliche Auslegung zum Vorentwuf des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Old Nash" in Naschendorf statt. Der Aufstellungsbeschluss des B- Planes ist gefasst worden mit Veränderungen der Flächen.

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass in diesem Zusammenhang auch eine Aufnahme der Brutvögel und Amphibienvögel erfolgen muss.

Angebote für eine Untersuchung des Bodens müssen durch das Planungsbüro eingeholt werden.

Drei Kernbohrungen müssen gemacht werden für die zu bebauenden Grundstücke.

 

Über die Erweiterung um Pkt. 6

6. Auf eine Anwendung der Ortsgestaltungssatzung wird im B-Plangebiet verzichtet.

wird wie folgt abgestimmt:

                                          (8 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen)

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Plüschow hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 gefasst. Im Rahmen der planerischen Vorbereitung haben sich veränderte Ziele ergeben. Diese dokumentieren sich in einem anderen Plangeltungsbereich. Die Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a BauGB wurde überprüft. Die Anwendbarkeit des Verfahrens soll entsprechend erfolgen und wird begründet. Das Verfahren wird durchgeführt. Es wird bekannt gegeben, welches Ergebnis in der Vorprüfung erreicht wurde, da die zukünftigen bebaubaren und versiegelten Flächen mehr als 20.000 m² betragen.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plüschow beschließt die Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses für den Geltungsbereich gemäß vorliegendem Vorentwurf. Der präzisierte Aufstellungsbeschluss ist entsprechend bekannt zu machen
  2. Die Gemeinde Plüschow fasst den Beschluss, nach § 13a BauGB das Planverfahren durchzuführen. Die Gemeinde Plüschow hat das Vorprüfungsverfahren durchgeführt, da die versiegelbare Fläche mehr als 20.000 m² innerhalb des Plangebietes beträgt. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf das Vorprüfungsergebnis hinzuweisen.
  3. Die Gemeinde Plüschow billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das weitere Beteiligungsverfahren.
  4. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt mit dem Vorentwurf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt mit dem Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  6. Auf eine Anwendung der Ortsgestaltungssatzung wird im B-Plangebiet verzichtet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

Anmerkung: Gemäß § 24 KV M-V hat Herr Christian Baumann weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung zur diesem TOP teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage