05.04.2011 - 7 Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Plüscho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- (wird nachgereicht)
- Gremium:
- Gemeindevertretung Plüschow
- Datum:
- Di., 05.04.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Rita Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Maaßen erläutert das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt, den Wohnblock in Plüschow in der Dorfstr. 16 zum Verkauf anzubieten.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 4
Stimmenthaltungen: 0
Der Bücherbus in der Gemeinde Plüschow wird mit Stand 03/2010 von 6 Lesern in der ganzen Gemeinde genutzt.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt, die Zahlung für den Bücherbus sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
- Das Blumenpräsent zu den Geburtstagen soll lt. Beschluss vom 01.02.2010 fortgesetzt werden.
- Die Gemeindevertretung beschließt unter Pkt. 2.2.1 Steuern und ähnliche Abgaben die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 8
Stimmenthaltungen: 0
Herr Baumann macht nochmals darauf aufmerksam, dass der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und der APG über die landwirtschaftlichen Flächen zum 30.09.2010 abgelaufen ist.
Die APG hatte ein Angebot zur Weiterführung des Pachtvertrages vorgelegt, dieses wurde nicht bearbeitet. Automatisch wurde der Pachtvertrag um 1 Jahr verlängert. (Die Nachverhandlungen müssen hier vorgenommen werden.)
Im Pkt. 2.2.4 des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde sollte die Überprüfung sämtlicher Mietverträge und Nutzungsverträge für die Garagen mit aufgenommen und geprüft werden.
Ein Termin für die Bewertung der Flurstücke in der Gemeinde wird in der nächsten Zeit erfolgen.
Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
§ 43 Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Absatz 6:
Er enthält als allgemeinen Haushaltsgrundsatz die gesetzliche Vorgabe zum Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung.
§ 43 Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Absatz 7 und Absatz 8:
Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.
Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Bezweckt wird hiermit, den gebotenen Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder eine drohende Fehlentwicklung zu verhindern. Als Instrument zur Haushaltssicherung verbindet sich mit dem Konzept die Erwartung, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu koordinieren und zu unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, dass der Haushalt nach erfolgreicher Konsolidierung so gesteuert werden kann, dass er auch in Zukunft nachhaltig auszugleichen ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plüschow beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2011 und die Finanzplanjahre 2012-2014.
Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,5 kB
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