16.08.2011 - 6 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

im Vorbericht erläutert

 

Herr Baetke erkundigt sich nach der Entwicklung der Kredite für Investitionen und Investitionsprogramme.

Diese Anfrage wird von Frau Lenschow beantwortet.

Herr Bibow merkt an, dass auf Seite 3 der Nachtragshaushaltssatzung 2010 anstatt 2011 geschrieben wurde.

Dr. Anderko fragt nach, ob der Haushalt ausgeglichen ist.

Frau Lenschow teilt mit, dass der Ergebnishaushalt in der Planung nicht ausgeglichen ist, aber der Finanzhaushalt.

Dr. Anderko erkundigt sich, ob beim Ministerium bereits angemahnt wurde, dass der Haushalt seit Einführung der Doppik unausgeglichen ist.

Der Bürgermeister teilt mit, dass an verschiedenen Stellen Kritik geäußert wurde, jedoch nicht darauf reagiert wird.

Der Stadtpräsident merkt an, dass viele Städte und Gemeinden sich jetzt erst in der Umstellung befinden oder bereits umgestellt haben und auch Anfangsschwierigkeiten hatten.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=673&TOLFDNR=9543&selfaction=print