03.02.2011 - 8 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.12.2010 wandte sich Herr Hans-Jürgen Vitense, Bürgermeister der Gemeinde Testorf-Steinfort, an den Landkreis Nordwestmecklenburg -Kommunalaufsicht- . Das dort am 04.01.2011 eingegangene Schreiben enthält einen Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 13.12.2010, zur Bestätigung der Tagesordnung (TOP 2) und zum Tagesordnungspunkt 7 "Beschluss zur Bildung von Teilhaushalten, zum Produktplan und zu den wesentlichen Produkten für den Haushalt 2011 sowie Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2011 (Beschlussvorlage: VO/00AA/2010-012). Der Bürgermeister beruft sich dabei auf § 127 Abs. 6 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und macht gleichzeitig von seinem Eilentscheidungsrecht nach § 39 Abs. 3 Satz 3 KV M-V Gebrauch, weil es in der Weihnachts- und Neujahrszeit nicht möglich gewesen sei, eine beschlussfähige Gemeindevertreter- bzw. Hauptausschusssitzung einzuberufen und die nächste reguläre Gemeindevertreterversammlung erst für den 03.02.2011 geplant gewesen sei.

 

Zur Begründung führt der Bürgermeister an, er habe in der Amtsausschusssitzung unter TOP 2 den Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, den TOP 7 von der Tagesordnung zu nehmen, weil die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst nicht vollständig ausgereicht und dann nicht termingerecht nachgereicht worden seien, wodurch eine ordnungsgemäße Vorbereitung nicht möglich gewesen sei. Der Bürgermeister ist der Auffassung, dass der TOP 7 bereits hier durch den Amtsvorsteher hätte von der Tagesordnung gestrichen werden müssen.

 

Darüber hinaus wendet sich der Bürgermeister gegen den Beschluss zu TOP 7, weil er der Auffassung ist, der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Amtsausschusses für das Jahr 2011 seien sowohl hinsichtlich der Erstellung als auch hinsichtlich des Inhalts rechtswidrig. Zur Begründung führt er folgendes an (vgl. Schreiben des Bürgermeisters vom 28.12.10):

 

- Das Amt unterhalte kein fachkundiges Personal, um den Gemeinden fachlich und verantwortungsvoll beratend zur Seite zu stehen.

 

- Die Stadt Grevesmühlen prüfe nur ihre eigenen Vorgaben, was von der KV M-V jedoch nicht erlaubt sei.

 

- Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land sei kein kompetentes Gremium, da dort nur ehrenamtliche Personen mitwirkten, die keine fachliche Qualifikation haben müssten.

 

- Die Stellungnahme zur Amtsumlage für das Jahr 2011 sei in einer Summe angegeben, zu der eine ausführliche Begründung fehle. Die Verwendung der Gelder sei daher nicht nachzuvollziehen, was gesetzlich nicht erlaubt sei.

 

- Die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft sei mit der KV M-V nicht vereinbar.

 

- Die Betreuung der 1-€-Jobber sei keine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Diese freiwillige Aufgabe sei auch von keiner Gemeinde übertragen worden. Die dafür vorgehaltenen finanziellen Mittel für Sach- und Dienstleistungen seien daher nicht aus dem Amtshaushalt zu erstatten und der diesbezügliche Beschluss des Amtsausschusses sei für die Gemeinden daher nicht bindend. Vielmehr seien die Kosten anteilig unter den Gemeinden aufzuteilen, welche die Betreuung wünschen.

 

- Personalangelegenheiten seien Bestandteil der Haushaltsplanung und daher jährlich neu zu beschließen.

 

- Die Gemeinde Testorf-Steinfort habe aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die Stelle des Gemeindearbeiters gestrichen. Die pflichtgemäße Erledigung von Aufgaben der Grünpflege sei an Firmen übertragen worden. Zusätzliche Kosten könne die Gemeinde nicht tragen.

 

Der Bürgermeister fordert in seinem Widerspruchsschreiben abschließend, sowohl die Kostenerstattung für die Betreuung der 1-€-Jobber als auch den Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2011 als gesonderte Tagesordnungspunkte zu behandeln.

 

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat den Widerspruch zuständigkeitshalber am 04.01.2010 an den Amtsvorsteher des Amtes Grevesmühlen-Land weitergeleitet. Posteingang dort: 06.01.2011. Der Amtsvorsteher wird den Widerspruch nach der Beratung und Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort bescheiden.

 

Herr Vitense erläutert seine Beweggründe zum Widerspruch gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 13.12.2010 zum Tagesordnungspunkt 7.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 28.12.2010 zum Widerspruch gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 13.12.2010 zum Tagesordnungspunkt 7 "Beschluss zur Bildung von Teilhaushalten, zum Produktplan und zu den wesentlichen Produkten für den Haushalt 2011 sowie Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2011 (Beschlussvorlage. VO/00AA/2010-012)" zu bestätigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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