25.05.2011 - 7 Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Rüting ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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(Während der Ausführungen zu diesem TOP erscheint Herr Grothe - 19.20 Uhr.)

 

Der Bürgermeister gibt einige Erläuterungen zu den Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes. Dazu gehört u. a. auch die Erfassung der Anzahl der Hunde.

 

Festlegung: Durch die Verwaltung ist die bestehende Hundesteuersatzung durchzusetzen.

 

Der Bürgermeister gab die enormen Kosten zu bedenken, wenn eine Vorflutleitung vollständig erneuert werden muss (Gemeindeeigentum). Der WBVB hat die Leitungen (Gräben) lediglich in Unterhaltung übernommen. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit einer Anliegerbeitragssatzung für Vorfluter.

 

Frau Lenschow gibt noch einige Erläuterungen zu den Anpassungen der Hebesätze auf die Duchschnittshebesätze und ihre Auswirkung auf die Berechnung der Schlüsselzuweisung. Diese erfolgt auf der Grundlage der Steuerkraft der Gemeinde unter Zugrundelegung der Durchschnittshebesätze. Liegt die Gemeinde darunter, verringern sich auch hier ihre Einnahmen.

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

§ 43 Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Absatz 6:

Er enthält als allgemeinen Haushaltsgrundsatz die gesetzliche Vorgabe zum Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung.

§ 43 Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Absatz 7 und Absatz 8:

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

Bezweckt wird hiermit, den gebotenen Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder eine drohende Fehlentwicklung zu verhindern. Als Instrument zur Haushaltssicherung verbindet sich mit dem Konzept die Erwartung, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu koordinieren und zu unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, dass der Haushalt nach erfolgreicher Konsolidierung so gesteuert werden kann, dass er auch in Zukunft nachhaltig auszugleichen ist.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüting  beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2011 und die Finanzplanjahre 2012-2014.

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               5

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage