20.09.2011 - 10 Beschluss zur Bildung von Teilhaushalten, zum P...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Maaßen erläutert den Gemeindevertretern die Bildung von Teilhaushalten und erklärt die wesentlichen Veränderungen zwischen Kameralistik und Doppik.

 

Sachverhalt:

Der Landtag hat am 14. Dezember 2007 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts (GVOBl. M-V Nr.19 v. 28.12.2007, S.410) beschlossen. Nach Artikel 1 § 1 Satz 2 haben die Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (Doppik) zu führen. Das bisherige kamerale System wird somit abgelöst.

Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass die Gemeinden durch Beschluss festlegen können, dass die Umstellung vorzeitig innerhalb des Zeitraumes 2008- 2012 vorgenommen wird.

Dieser Beschluss ist durch die Gemeindevertretung Gägelow am 16.09.2008 gefasst worden (VO/13GV/2008-31).

Die Umstellung für die Gemeinde Gägelow soll zum 01.01.2012 vorgenommen werden.

 

Der Stand des Projektes wird durch die Verwaltung in einem mündlichen Bericht dargelegt.

 

Die vorliegenden Entwürfe für die Gemeinde Gägelow basieren auf Empfehlungen der Lenkungsgruppe der Verwaltungsgemeinschaft und auf Vorgaben des Landes MV.

 

1.              Festlegung zur Bildung der Teilhaushalte und der Produkte für den Haushaltsplan 2012 der Gemeinde Gägelow

Gemäß Artikel 1 § 46 (4) Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 und § 4 GemHVO- Doppik MV vom 25. Februar 2008 besteht der neue Haushaltsplan aus

  1. dem Ergebnishaushalt
  2. dem Finanzhaushalt
  3. den Teilhaushalten
  4. dem Stellenplan.

Die bisherigen Einzelpläne werden im Neuen Haushaltsrecht durch Teilhaushalte ersetzt. Die Bildung der Teilhaushalte kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie können nach § 4 Absatz 2 GemHVO- Doppik MV entweder nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation gegliedert und abgebildet werden.

Mehrere Hauptproduktbereiche, Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte können zu einem Teilhaushalt zusammengefasst werden oder auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden.

Der Hauptproduktbereich 6 „Zentrale Finanzdienstleistungen“ ist als Teilhaushalt auszuweisen.

Jeder Teilhaushalt bildet wiederum eine Bewirtschaftungseinheit (= Budget). Gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO- Doppik MV sind die Aufwendungen und die Auszahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig; also zwischen den Produkten aber auch zwischen den verschiedenen Aufwandsarten und Auszahlungsarten. Durch Haushaltsvermerk kann der Grundsatz der Deckungsfähigkeit eingeschränkt werden.

Die Verwaltung empfiehlt für die Gemeinde Gägelow die produktorientierte Darstellung und die Bildung von 5 Teilhaushalten (Darstellung siehe Anlage). Angelehnt an die Festlegung der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow, 5 Ausschüsse zu bilden, wurden diesen 5 Ausschüssen auch die Teilhaushalte als jeweils 1 Budget zugeordnet.


THH 1 :  Hauptausschuss/ Finanzausschuss

THH 2 :  Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales

THH 3 :  Bildungsausschuss

THH 4 :  Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Wohnungswirtschaft

THH 5 :  Finanzausschuss

Der Vorteil ist die Abbildung der kommunalen Leistungen als Produkte im Haushalt und nicht die individuelle Verwaltungsstruktur. Weitere Vorteile sind die Outputorientierung und die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen in MV oder in Vergleichsringen.

Am Beispiel des Teilfinanz-/Teilergebnishaushalts 1 wird die künftige Darstellungsweise aufgezeigt (siehe Anlage).

 

2.              Festlegung der wesentlichen und sonstigen Produkte für den Produkthaushalt der Gemeinde Gägelow

Im § 4 Absatz 7 GemHVO- Doppik MV wird weiterhin geregelt, dass in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte zu beschreiben sind. Dabei sollen Ziele und Kennzahlen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes gemacht werden.

Ziel der Benennung von wesentlichen Produkten ist die Festlegung von Schwerpunkten für die Entwicklung und für das Gesamtbudget der Gemeinde.

Die Festlegung der wesentlichen Produkte kann jährlich geändert werden, da die Kommune jährlich ihre Schwerpunkte definieren und beschreiben soll.

Während die wesentlichen Produkte anhand der Produktblätter im Haushaltsplan erläutert und mit Zielen und Kennzahlen versehen werden, finden sich die sonstigen Produkte lediglich in der Zusammenstellung des Teilhaushaltes wieder.

Mit der Einladung wird bereits ein Vorschlag der Verwaltung ausgereicht, welche Produkte als wesentlich und welche als sonstig eingestuft werden können (siehe Anlage). Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung des Vorschlages davon ausgegangen wurde, welche Produkte für die Politik Steuerungsrelevanz besitzen könnten. Auf Basis dieser Festlegungen werden in den kommenden Wochen die Produktblätter für die wesentlichen Produkte erstellt.

Formularbeginn

Formularende

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Haushalt der Gemeinde Gägelow in 5 Teilhaushalte zu gliedern. Dem Teilhaushalt 3 wird entgegen dem Entwurf nur das Produkt 215.02: Regionale Schule mit Grundschule Proseken zugeordnet. Die Produkte:

211.01: Schulkostenbeiträge Grundschulen

215.01: Schulkostenbeiträge Regionale Schulen

361.01: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

werden dem Teilhaushalt 1 zugeordnet, in den Verwantwortungsbereich des Haupt- und Finanzausschusses. Dem anliegenden Produktplan wird zugestimmt. Für das Haushaltsjahr 2012 werden 12 Produkte laut Anlage als wesentliche Produkte definiert und beschrieben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

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