20.09.2011 - 8 Konzessionsvertrag für die Stromversorgung in d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 20.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Der 1993 zwischen der Gemeinde und der E.ON edis (seinerzeit HEVAG) geschlossene Konzessionsvertrag über die Stromversorgung läuft am 31.12.2012 aus. Nach § 46 (3) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970 (3621)) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt machen. Spätester Termin wäre somit der 31.12.2010. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Konzessionsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.
Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 21.09.2010. Der späteste Termin für die Abgabe einer Interessenbekundung war der 21.12.2010. Folgende Unternehmen haben fristgerecht ihr Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet:
1. E.ON edis AG, Postfach 1443, 15504 Fürstenwalde/Spree (Schr. v. 11.02.10, eingeg. 09.03.10)
2. WEMAG Netz GmbH, Obotritenring 40, 13053 Schwerin (Schr. v. 12.01.10, eingeg. 26.01.10)
Mit Verfahrensbrief vom 08.02.2011 wurden die Bewerber aufgefordert, bis 07.03.2011 diverse Unterlagen und Nachweise einzureichen und darzulegen, inwieweit der durch die Gemeinde vorgelegte Entwurf eines Strom-Konzessionsvertrages Zustimmung findet.
Die Auswertung für die beiden Interessenten ist als Anlage beigefügt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.10.2010 den Katalog der Auswahlkriterien beschlossen. Auf dieser Basis lässt sich der Beschlussvorschlag wie folgt begründen:
Beide Interessenten haben sich mit dem Inhalt des Vertragsentwurfes einverstanden erklärt. (Punkte 3, 7 bis 10, 12 bis 15 und 17 bis 21 der Bewertungskriterien).
Hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Konstellation, einschließlich der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Punkt 4 der Bewertungskriterien) ist festzustellen, dass der Gemeinde durch die Mitgliedschaft im kommunalen Anteilseignerverband Ostseeküste der E.ON edis AG jährlich Gewinnausschüttungen von durchschnittlich 12.000 Euro pro Jahr zufließen. Die Gemeinde hält 43.238 Aktien zu einem Gesamtwert von 129.714 Euro.
Die Genehmigung nach § 4 EnWG (Punkt 1 der Bewertungskriterien) wurde von E.ON edis vorgelegt, WEMAG Netz kann nachweisen, dass diese nicht erforderlich ist.
Erfahrungen im Netzbetrieb und geeignete Nachweise der technischen Qualifikation konnten von beiden Interessenten erbracht werden (Punkt 2 der Bewertungskriterien). Gleiches gilt für den Nachweis der Implementierung eines Qualitätssicherungssystems und den Nachweis für 24-Stunden-Bereitschaftsdienst (Punkte 5 und 6 der Bewertungskriterien).
Referenzen anderer Kommunen können beide Bewerber vorlegen (Punkt 11 der Bewertungskriterien). Auch die Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre liegen von beiden Unternehmen vor (Punkt 22 der Bewertungskriterien).
Der Grundsatz "Alt und bewährt" (Punkt 16 der Bewertungskriterien) unterstützt eine Entscheidung zugunsten des bisherigen Konzessionsnehmers, der E.ON edis.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den anliegenden Strom-Konzessionsvertrag mit der E.ON edis AG, Fürstenwalde/Spree abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
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