31.05.2011 - 11 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Gägelow hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2011 vorgeschlagen, die Hallengebührensatzung für die Sporthalle Proseken zu ändern. Anlass dafür  ist der Zuschussbedarf der Gemeinde zur Finanzierung der Halle. Die Verwaltung wurde mit der Ermittlung einer neuen Nutzungsgebühr beauftragt. Gleichzeitig empfiehlt der Sozialausschuss Gägelow, die Gebührenermäßigung für den TSV Gägelow auf zukünftig 12 EUR/h zu senken.

 

Gegenwärtig ist die Sporthalle neben der schulischen Nutzung wochentags voll ausgelastet. Die aktuelle Gebührenhöhe beträgt 36 EUR/h. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass lt. Hallengebührensatzung den Sportgruppen der Gemeinde Gägelow eine Gebührenermäßigung i. H. v. 22 EUR erhalten und eine vollständige Gebührenbefreiung auf Antrag möglich ist. Gegenwärtig wird  den Sportgruppen des TSV Gägelow eine Ermäßigung auf 14 EUR/h eingeräumt; die Kindergruppen des TSV Gägelow sind von der Zahlung der Gebühr befreit. Damit sind Wochenendveranstaltungen ebenfalls überwiegend gebührenbefreit. Der Antrag der Förderkreis JUL GmbH auf Gebührenermäßigung wurde im Jahr 2010 erstmals abgelehnt.

 

Auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung hat die Verwaltung eine Gebührenkalkulation vorgenommen. Um Erträge zu erzielen, die eine ökonomische Bewirtschaftung ermöglichen, müsste die Nutzungsgebühr je Stunde auf 43,00 EUR angehoben werden. Bei gleichzeitiger Ermäßigung für den TSV Gägelow um 31,00 EUR und Gebührenbefreiung für dessen Kindergruppen verbliebe dennoch ein Zuschussbedarf i. H. v. 14.880,00 EUR.

 

Soweit die Hallengebührensatzung hinsichtlich der Gebührenhöhe in der vorgeschlagenen Form geändert werden soll, ist zu berücksichtigen, dass möglicherweise die Akzeptanz der anderen Nutzer sinkt. Zudem stellt die Satzung allen Nutzern die Möglichkeit in Aussicht, Gebührenfreiungen oder -ermäßigungen zu erhalten. Soweit diese tatsächlich ausschließlich einem Vertragspartner eingeräumt werden, erschwert dies die Begründung von Ablehnungen. Darüber hinaus wäre zu bedenken, dass die Ablehnung einer Ermäßigung für die Hortkinder der Förderkreis JUL GmbH unter Verweis auf die Refinanzierung der Hortbeiträge sich ebenfalls auf die Höhe der Elternbeiträge auswirkt.

 

Der Entwurf der 1. Änderungssatzung liegt den Vorschlägen aus der Sozialausschuss-Sitzung vom 19. Mai 2011 zugrunde. Zusätzlich wurden redaktionelle Korrekturen vorgenommen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken vom 14.04.2010.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage