31.05.2011 - 8 Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 31.05.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jaclyn-Doreen Picha
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Begründung:
Mit dem 2005 für rechtsverbindlich erklärten Landesraumentwicklungsprogramm M-V (LEP) werden für die großen Städte landesinterne Stadt-Umland-Räume festgelegt. Gemäß LEP gehören dem Stadt-Umland-Raum Wismar unter Zugrundelegung landeseinheitlicher Kriterien neben der Hansestadt Wismar auch die Gemeinden[1] Barnekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelsdorf und Zierow an.
Der Stadt-Umland-Raum Wismar ist durch zahlreiche funktionalräumliche Verflechtungen und interkommunale Beziehungen – über administrative Grenzen hinweg – geprägt. Angesichts der künftigen Herausforderungen gilt es, im Sinne und zum Vorteil des gesamten Stadt-Umland-Raumes öffentliche Mittel zu bündeln, vorhandene Potenziale effektiv zu nutzen und kooperative Strukturen weiter zu etablieren. Der Stadt-Umland-Raum Wismar soll als landesweit bedeutsamer Entwicklungsraum weiterhin so gestärkt werden, dass er einen zunehmenden Beitrag insbesondere zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region Westmecklenburg und des Landes Mecklenburg-Vorpommern leisten kann.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im LEP definiert, dass die Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes Wismar einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot unterliegen. Das Kooperations- und Abstimmungsgebot gilt für Planungen, Vorhaben und Maßnahmen mit Auswirkungen auf andere Gemeinden im Stadt-Umland-Raum, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe einschließlich Einzelhandel, Verkehr, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sowie für die Vorhaltung kommunaler Einrichtungen.
Das Abstimmungsergebnis ist in Text und Karte zu dokumentieren und durch Selbstbindung der Städte und Gemeinden als Entwicklungsrahmen für einen Zeithorizont von ca. zehn Jahren zur Verbindlichkeit zu bringen. Der verbindliche Rahmenplan soll in Zukunft verstärkt Grundlage für den Einsatz von Förderinstrumentarien des Landes sein. Die Organisation und Moderation des Abstimmungsprozesses erfolgt durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg als Untere Landesplanungsbehörde.
Auf Grundlage dieser Rahmenvorgabe hat sich die Arbeitsgruppe Stadt-Umland-Raum Wismar in einem mehrjährigen Diskussionsprozess mit möglichen Kooperationsbereichen auseinandergesetzt, den prioritären Abstimmungsprozess bestimmt sowie mögliche Umsetzungsmaßnahmen und weiterführende Entwicklungsansätze definiert. Für die als prioritär eingeschätzten Handlungsfelder Wohnentwicklung, Gewerbeentwicklung, Einzelhandelsentwicklung, Ausgleichs- und Kooperationsflächen sowie Tourismus und Naherholung wurden Vorschläge für regionale Leitprojekte abgeleitet, die in der Umsetzungsphase näher zu konkretisieren sind. Darüber hinaus wurden auch weitere Handlungsfelder im Bereich der sozialen und technischen Infrastruktur analysiert. Diese sollen künftig einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen werden.
Die Diskussions- und Abstimmungsergebnisse der Arbeitsgruppe Stadt-Umland-Raum Wismar wurden im Entwurf des sog. „Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar“ zusammengefasst. Nach Prüfung und Anpassung des Entwurfes mit den Vertretern der Fachverwaltungen wurde der Rahmenplan den Bürgermeistern der Stadt-Umland-Gemeinden übergeben. Im Ergebnis der Abstimmungsrunde am 25.01.2011 zur Vorbereitung der politischen Beschlussfassung haben die anwesenden Bürgermeister den Rahmenplanentwurf bestätigt.
Ziel ist es, den Rahmenplan bis Ende März 2011 durch Unterzeichnung der interkommunalen Kooperationsvereinbarung zur Verbindlichkeit zu bringen und ihn damit in die weitere Umsetzungsphase zu überführen. Dazu bedarf es der Legitimation des Bürgermeisters zur Unterzeichnung der interkommunalen Kooperationsvereinbarung. Zudem soll dem Bürgermeister per Stadtvertreterbeschluss Stimmrecht bzw. Entscheidungsbefugnis übertragen werden, um sich im Stadt-Umland-Ausschuss aktiv an der weiteren Umsetzung des Rahmenplanes zu beteiligen. Gravierende Abweichungen, Ergänzungen oder Änderungen des Rahmenplanes sind jedoch erneut in der Gemeindevertretung zu behandeln.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung bestätigt den "Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar", trägt die interkommunale Kooperationsvereinbarung mit und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Rahmenplans.
- Die Gemeindevertretung legitimiert den Bürgermeister, dem "Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar" durch Unterzeichnung der interkommunalen Kooperations-vereinbarung zuzustimmen und überträgt ihm die Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Rahmenplans.
[1] jeweils Gebietsstand: 31.12.2001
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,7 MB
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