22.03.2011 - 14 Satzung der Gemeinde Gägelow über die 1. Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 22.03.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bebauungsplan Nr. 21 "Hühnerberg" wurde am 03.11.2009 von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen. Die Rechtskraft ist durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses eingetreten.
Im Zuge der Erschließungsplanung wurde deutlich, dass die von der Gemeindevertretung ursprünglich favorisierte Verkehrsführung zu unverhältnismäßig hohen Erschließungskosten führen würde. Aus diesem Grund sollen die öffentlichen Verkehrsflächen so weit wie möglich reduziert und die freiwerdenden Flächen den Wohn- bzw. Gartenflächen zugeschlagen werden.
Im Zuge der weiteren Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 21 wurde ebenfalls deutlich, dass die Nachfrage an Garagenstandorten höher ausfiel, als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grund sollen mindestens 9 zusätzliche Garagenstandorte in den B-Plan aufgenommen werden.
Um den Bebauungsplan Nr. 21 an diese geänderten gemeindlichen Planungsziele anzupassen, wurde am 05.10.2010 die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 beschlossen. Am gleichen Tag erfolgten auch die Billigung des Entwurfes sowie der Beschluss über die öffentliche Auslegung.
Der von der Gemeindevertretung gebilligte Entwurf lag in der Zeit vom 25.10.2010 bis zum 25.11.2010 öffentlich aus. Die Behörden wurden parallel beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der Planung.
Nach Abarbeitung aller zu berücksichtigenden Belange und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann nunmehr durch die Gemeindevertretung der Satzungsbeschluss erfolgen.
Beschluss:
1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Die Gemeinde stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
4) Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung "Hühnerberg", begrenzt im Osten von der Planstraße C bzw. von privaten Gärten, im Süden von der bestehenden Kleingartenanlage bzw. von Grünflächen, im Westen von der bestehenden Wohnbebauung an der Kirschenallee und im Norden von Wohnungsbau- und Grünflächen des Bebauungsplanes Nr. 10 als Satzung.
5) Die Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 wird gebilligt.
6) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 ortsüblich bekannt zu machen.