22.03.2011 - 12 Satzung der Gemeinde Gägelow über die 5. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 29.06.2010 beschlossen, den am 22.11.2005 gefassten Aufstellungsbeschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 räumlich und inhaltlich zu ergänzen. Gleichzeitig wurde beschlossen, das Änderungsverfahren künftig als 5. Änderung und Ergänzung des  B-Planes Nr. 1 weiterzuführen.

 

Inhalt des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses ist die Steuerung von Werbeanlagen innerhalb des gesamten Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 1. Darüber hinaus wird von dem im ursprünglichen Aufstellungsbeschluss formulierten Ziel, die Ansiedlung von innenstadtrelevantem Einzelhandel zu steuern und ggf. zu unterbinden, Abstand genommen. Mit dem nicht realisierten Neubau eines Möbelhauses ist das planungsrechtliche Erfordernis hierfür entfallen.

 

Mit dem ergänzenden Aufstellungsbeschluss wurde auch der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erweitert. Um eine zentrale Werbeeinheit nördlich der Bundesstraße 105 errichten zu können, wurden Flächen im Bereich der Chausseestraße in den Plan aufgenommen.

 

Am 05.10.2010 wurde der Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 gebilligt und die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschlossen.

 

Der Entwurf lag in der Zeit vom 25.10.2010 bis zum 25.11.2010 öffentlich aus. Die Behörden wurden parallel beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der Planung.

 

Nach Abarbeitung aller zu berücksichtigenden Belange und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann nunmehr durch die Gemeindevertretung der Satzungsbeschluss erfolgen.

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Beschluss:

 

1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:  siehe Anlage

    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Die Gemeinde stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4) Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 mit der Gebietsbezeichnung "Gewerbegebiet Gägelow, westlicher Teil", umfassend das Gebiet südlich der B 105, östlich des MEZ, nördlich des Dorfgebietes Gägelow und westlich der Gewerbegebietsflächen am Gewerbering sowie die Flurstücke 19/10, 159/3 und 155/52 der Flur 1, Gemarkung Gägelow als Satzung.

5) Die Begründung zur 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird gebilligt.

6) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 5. Änderung

    und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               11

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=652&TOLFDNR=8246&selfaction=print