27.09.2010 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mallentin
- Datum:
- Mo., 27.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Festlegung: Es besteht kein Bedarf innerhalb der Gemeindevertretung, die Fragen der Dachneigung näher festzulegen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Mallentin hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 durchgeführt. Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich Stellungnahmen, die zu behandeln sind. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen.
Bei Vermessungsarbeiten durch das Kataster- und Vermessungsamt Wismar wurde festgestellt, dass die in der Lage vorhandene Straße in Teilbereichen nicht als öffentliches Grundstück gesichert ist. Es handelt sich dabei um Flächen, die im Eigentum des Vorhabenträgers und der Gemeinde stehen. Die Regelung soll über einen Flächentausch erfolgen. Ein Teil der bisher privaten Flächen des Vorhabenträgers wird zu öffentlichen Flächen. Es erfolgten dazu im Vorfeld Abstimmungen mit dem Vorhabenträger. Die Planzeichnung wird dahingehend angepasst.
Die Belange der Ver- und Entsorgung werden durch entsprechende Erschließungsverträge zwischen Gemeinde und Vorhabenträger sowie zwischen Vorhabenträger und Zweckverband Grevesmühlen geregelt.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass eine geordnete Ver- und Entsorgung sowie Bereitstellung von Flächen für die externe Vorflut gesichert werden kann. Die Anforderungen für die Herstellung der Erschließungsanlagen obliegen dem Vorhabenträger.
Beschluss:
- Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Mallentin wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
- nicht berücksichtigte Anregungen.
- Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mallentin sind – in der Begründung berücksichtigt.
- Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungsbehörde für das Amt Grevesmühlen-Land, wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mallentin unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mallentin wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).