23.09.2010 - 10 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 23.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister am 19.07.2010 folgende Eilentscheidung:
Er genehmigte die außerplanmäßige Ausgabe für das Sachkonto 63000.960700 "Straßenbau Neuländer Weg" in Höhe von 10.362,48 Euro.
Im Rahmen der Baumaßnahme Ausbau des Neuländer Weges wurde ein Teilstück des noch unbefestigten Gehweges an der Hauptstraße im Zeitraum vom 09.12.2009 bis 18.12.2009 zu den Einheitspreisen des Angebotes Neuländer Weg ausgebaut. Die Haushaltsplanung 2010 war zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen, die Kosten fanden darin keine Berücksichtigung.
Die Rechnung der Firma Grothe Bau GmbH aus Lübeck vom 15.02.2010 in Höhe von 10.362,48 Euro wurde nach Prüfung durch das Planungsbüro Möller am 22.07.2010 bezahlt.
Die benötigten finanziellen Mittel werden durch Entnahme aus der Rücklage zur Verfügung gestellt.
Für die nächste ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung war noch kein Termin festgelegt. Daher musste der Bürgermeister von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.
Die Eilentscheidung muss durch die Gemeindevertretung genehmigt werden.
Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage.
Stand der Rücklage zum 01.01.2010: 2.313.130,63 Euro
Geplante Entnahme für HH 2010: 744.300,00 Euro
Bisherige Entnahme mit dieser APL (19.07.2010): 35.362,48 Euro
Rücklage neu: 1.533.468,17 Euro
Mindestrücklage: 19.000,00 Euro
Beschluss:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 19.07.2010 zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 10.362,48 Euro für die Haushaltsstelle " Straßenbau Neuländer Weg", Sachkonto 63000.960700.
Die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 10.362,48 Euro werden durch Entnahme aus der Rücklage zur Verfügung gestellt.