23.09.2010 - 6 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Herzog vom Planungsbüro Mahnel trug zum Sachverhalt vor.

Die wesentlichen Inhalte der Abwägung des Vorentwurfes wurden schon auf der Gemeindevertretersitzung am 24.06.2010 vorgetragen. Offen war zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung Nord. Die liegt nun zwischenzeitlich vor und wird für den Entwurf der 3. Änderung des FNP beachtet.

Die Wehrbereichsverwaltung verweist darauf, dass ab einer Höhe von 118,6 m über NN Windkraftanlagen im Radarstrahlungsfeld der Verteidigungsanlage Elmenhorst liegen würden. Eine erhebliche Störung der Radaranlage wäre die Folge.

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Geländehöhen (ca. 47 über NN) wären demnach nur Anlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 72 m zulässig. Höhere Anlagen sind möglich, sofern über ein radartechnisches Gutachten die Unbedenklichkeit gegenüber der Radaranlage nachgewiesen wird.

Für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Höhenbeschränkung von 100 m beibehalten. Unter Beachtung der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung wird jedoch darauf hingewiesen, dass zwar Anlagen bis 100 m zulässig sind, die maßgebliche Höhe der Anlagen jedoch von der Zustimmung der Wehrbereichsverwaltung abhängt.

Auf die Frage nach der Notwendigkeit einer Begründung für die Höhenbeschränkung wurde durch PBM dargelegt, dass die Eignungsräume für Windenergie durch die regionale und überregionale Planung vorgegeben werden. In diesen Räumen sind Einschränkungen der Windenergienutzung deshalb besonders zu begründen.

Dies geht auch aus den Stellungnahmen des Landkreises und des Amtes für Raumordnung hervor. 

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl behandelt die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl.             Es ergeben sich:

-  zu berücksichtigende Anregungen,

-  teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-  nicht zu berücksichtigende Anregungen.

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
  2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4    Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Dabei ist auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.
  4. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Unterlagen, die ausliegen und zur Verfügung stehen, hinzuweisen.
  5. 4. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen, die innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              9              

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=521&TOLFDNR=6474&selfaction=print