24.06.2010 - 9 Beschluss einer Straßenbaubeitragssatzung für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Auf Grund des § 44 KV M-V, in welchem die Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Gemeinden geregelt sind, hat auch die Gemeinde Upahl eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, um die bevorteilten Grundstückseigentümer teilweise an den Kosten zum Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu beteiligen.

 

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in ihrer Eigenschaft als untere Rechtsaufsichtsbehörde bereits mehrfach das Fehlen einer solchen Satzung beanstandet.

 

Herr Böhringer erläutert anhand eines Rechenbeispieles die Anteile der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer am beitragsfähigen Aufwand

a) nach ausgereichter Mustersatzung

b) nach Abzug von 20% (mögliche Abweichung zur Mustersatzung).

 

Die Gemeindevertretung entscheidet sich für die Abweichung zur Mustersatzung von

-20%. Die Satzung soll am 01.01.2011 in Kraft treten. Diese Änderungen sollen in die Satzung eingearbeitet werden. Bis dahin wird die Beschlussvorlage zurückgestellt.

Im Vorab soll auf Vorschlag von Herrn Broose eine Versammlung mit den Bürgern erfolgen (mit Rechenbeispielen/Mustersatzung/Abweichung von Mustersatzung).

Herr Böhringer teilt mit, dass eine Beratung/Information der Bürger im Vorfeld lt.

Kommunalabgabengesetz M-V ohnehin erfolgen muss. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Rückstellung der Vorlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0