24.06.2010 - 7 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 24.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- vertagt
Sachverhalt:
Die Teilbereiche der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahnanschlussstelle Upahl (Teilbereiche TB1) und im östlichen Bereich des Gemeindegebietes, nördlich der Bundesautobahn BAB A20 und östlich der Ortslage Groß Pravtshagen (TB2).
Die Teilbereiche der 3. Änderung betreffen:
Teilbereich TB1: Bereich nördlich der Bundesautobahn BAB A20 und gegenüber der Autobahnausfahrt (für Verkehr aus östlichen Richtungen), östlich der Landesstraße.
Teilbereich TB2: Sondergebiet Windenergie mit Höhenbeschränkung auf maximal 100 m östlich der Ortslage Groß Pravtshagen.
Die Gemeinde Upahl hat das Aufstellungsverfahren für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Sitzung am 10.04.2008 beschlossen und in der Sitzung am 02.04.2009 hinsichtlich der Aufnahme der Höhenbegrenzung für die Errichtung von Windenergieanlagen im Teilbereich 2 ergänzt.
Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens mit dem Vorentwurf haben sich Anregungen und Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ergeben. Die Stellungnahmen sind als Kurzzusammenfassung und als tabellarische Zusammenstellung in der Anlage dargestellt. Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4(2) BauGB gebilligt.
Herr Herzog vom Planungsbüro erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet anfallende Fragen. In Abstimmung mit dem Bürgermeister, Herrn Schneider, soll die Vorlage noch nicht beschlossen werden, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch externe Angaben wie die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung fehlen.
In Abstimmung mit der UNB wurde sich weiterhin daraufhin verständigt, dass die Erarbeitung eines Landschaftsplanes in Zusammenhang mit der 3. Änderung des FNP nicht notwendig ist. Seitens der Gemeinde wird jedoch die Begründung dahingehend überarbeitet, dass die weitere gewerbliche Entwicklung in östlicher Fortsetzung des Teilbereiches 1 vorerst nicht vorbereitet wird. Für diese Entwicklung ist derzeit noch kein Bedarf vorhanden.
Herr Broose bittet darum, in den kommenden Gesprächen den Vorteil eines Kreisverkehrs und einer Ampel abzuwägen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Rückstellung der Beschlussvorlage bis zur
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.