01.04.2010 - 7 Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe für die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 01.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Holger Janke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
In der Ortslage Groß Pravtshagen besteht das bislang nicht geklärte Problem der Entwässerung von Niederschlagswasser von privaten und öffentlichen Grundstücken in eine entsprechende Vorflut. Für die Regenentwässerung in Groß Pravtshagen wurden in Abstimmung zwischen dem Ordnungsamt der Stadt Grevesmühlen, Herrn Heinze, und dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine, Frau Bruer, Lösungen entwickelt. Dafür wurden vorläufige Kosten in Höhe von ca. 25.000,00 € benannt.
Die Gemeinde Upahl hat diesbezüglich in ihrer Haushaltsplanung 2010 keine Kosten berücksichtigt. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl entscheidet der Bürgermeister bei außerplanmäßigen Ausgaben lediglich bis zu 1.000,00 € selbst. Diese außerplanmäßige Ausgabe erfordert darum einen Beschluss der Gemeindevertretung.
Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage.
Stand der Rücklage zum 01.01.2010 (vorläufige Jahresrechnung): 2.313.130,63 €
Geplante Entnahme für HH 2010: 744.300,00 €
Entnahme aus dieser APL (01.04.2010) 25.000,00 €
Rücklage neu: 1.543.830,63 €
Mindestrücklage: 19.000,00 €
Herr Broose erkundigt sich, ob ein Anteil der Kosten auf die Anwohner umgelegt wird und falls ja, in welcher Höhe. Die Anwohner sollten im Vorab Kenntnis darüber erlangen.
Herr Schneider teilt mit, dass der im öffentlichen Bereich liegende Teil keinesfalls auf die Anwohner umgelegt wird. Für Grundstücke im privaten Bereich kann er hier allerdings keine konkrete Aussage treffen. Muss abgeklärt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ~25.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage.
Stand der Rücklage zum 01.01.2010 (vorläuf. Jahresrechnung) 2.313.130,63 €
Geplante Entnahme für HH-2010: 744.300,00 €
Entnahme aus dieser APL (01.04.2010): 25.000,00 €
Rücklage neu: 1.543.830,63 €
Mindestrücklage: 19.000,00 €