01.04.2010 - 8 Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsausschusse...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts erhöhen sich die Anforderungen an die kommunalen Rechnungsprüfer. Zum einen stellt die Doppik an sich mit der Aufstellung der kommunalen Bilanz und allen damit verbundenen Bewertungsproblematiken, der neuen Form der Ergebnis- und Finanzrechnung und des Buchungsstils neue Herausforderungen

Zum anderen wurde das Kommunalprüfgesetz (KPG) mit dem Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen, Artikel 3, geändert und die Zuständigkeiten der örtlichen Prüfung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises (Rechnungsprüfungsausschüsse) erheblich erweitert.

 

Der geforderte Umfang der Prüfung ist von den einzelnen Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land kaum noch zu leisten.

 

Nach § 1 (2) KPG haben die Gemeinden einen Rechnungsprüfungsausschuss einzurichten. Amtsangehörige Gemeinden können sich stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Hierüber haben die Gemeinden, die den RPA des Amtes in Anspruch nehmen wollen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Dies hätte den Vorteil, dass sich die einzelnen Mitglieder des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses auf einzelne der oben genannten Themen und Problematiken spezialisieren und damit eine Querschnittsprüfung über alle Gemeinden durchführen könnten und somit eine höhere Qualität der Prüfung erreicht werden dürfte.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land hat auf seiner Sitzung am 08.12.2008 diese Problematik bereits beraten und einen Grundsatzbeschluss zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) gefasst.

Die konkrete Bildung - Anzahl der Mitglieder und Besetzung - erfolgt in der Amtsausschusssitzung im Juni 2010. Angestrebt wird eine Größe von 9 Mitgliedern, wovon mindestens 5 Mitglieder dem Amtsausschuss angehören müssen, die übrigen können von sachkundigen Einwohnern gestellt werden.

 

Mit dem Beschluss zur Inanspruchnahme des RPA des Amtes für die Rechnungsprüfung der Gemeinde Upahl macht sich in der Folge eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl erforderlich. Dies kann jedoch erst nach tatsächlicher Bildung des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Grevesmühlen-Land erfolgen.

 

Die Gemeindevertretung zeigt Interesse, sich bei der örtlichen Prüfung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises des noch zu bildenden gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Grevesmühlen-Land zu bedienen. Allerdings möchte die Gemeindevertretung vor Beschlussfassung die Kostenfrage geklärt haben, insbesondere ob durch die Inanspruchnahme des RPA des Amtes Grevesmühlen-Land künftig Mehrkosten für die Gemeinde anfallen. Die Beschlussvorlage wird bis zur Klärung zurückgestellt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Rückstellung dieser Beschlussvorlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              8             

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=519&TOLFDNR=5260&selfaction=print