07.12.2010 - 6 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Weil sich mit der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts die Anforderungen an

die kommunalen Rechnungsprüfungsausschüsse erheblich erhöhten, entschied die Gemeindevertretung Börzow mit Beschluss vom 07.04.2010, sich gemäß § 36 Absatz 2 Satz 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die örtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Grevesmühlen-Land zu bedienen. Infolgedessen ist die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Börzow erforderlich geworden.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Börzow.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage