23.11.2010 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Kämmerin, Frau Lenschow, erläutert im einzelnen den Nachtragshaushaltsplan. Aufgetretene Fragen von Herrn Dr. Anderko zu einem ausgeglichenen Haushalt und Frau Kausch zu den gestiegenen sonstigen sozialen Leistungen im Bereich Wohngeld werden durch Frau Lenschow bzw. den Bürgermeister beantwortet.
Herr S. Baetke erkundigt sich, wie die Ausgabe der Bildungsgutscheine im nächsten Jahr vorgesehen ist (ARGE, Landkreis).

Frau Scheiderer bestätigt, dass zum jetztigen Zeitpunkt keine Übernahme durch die Städte oder Gemeinden vorgesehen ist.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2010.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=434&TOLFDNR=7219&selfaction=print