13.09.2010 - 15 Änderungsantrag des Hauptausschusses zu VO/12SV...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 13.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Bibow stellt die Anfrage zum Einsatz der finanziellen Mittel im Zusammenhang mit der beabsichtigten Vereinsgründung zum Erhalt der Badeanstalt.
Herr Prahler gibt bekannt, dass Hilfeleistungen durch den Verein jederzeit willkommen sind. Die eigentliche Arbeit des Vereins sieht er in der Mitbestimmung bei der Gestaltung des Platzes sowie bei der Unterstützung des laufenden Betriebes sowie bei der Pflege der Anlage.
Frau Münter informiert, dass sie angeregt hatte, folgenden Punkt in die Beschlussvorlage aufzunehmen: Die Stadt spricht sich für den langfristigen Erhalt der Badeanstalt aus und trägt die Verantwortung für die Badeanstalt. Diese Punkte hält sie für wichtig, sind aber nicht in die Beschlussfassung eingearbeitet worden.
Der Bürgermeister sichert zu, dass der Abriss nur im sicherheitstechnischen Rahmen erfolgt. Weitere Untersuchungen wird es hierzu geben. Mehr sagt die Beschlussvorlage nicht aus. Alles Weitere wird in Folge diskutiert und erst dann festgelegt werden müssen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den Rückbau der aus Sicht der erforderlichen Sicherheitsstandards und aufgrund des Alters nicht mehr geeigneten Anlagenteile der Badeanstalt (Steganlagen, Mauerpodest, Absturzsicherungen) sowie das Herrichten des Uferbereichs in 2010. Die entsprechenden planerischen Vorbereitungen sind zu treffen und entsprechende bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen einzuholen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die weitere Nutzbarkeit der Steganlage und des Podestes einschließlich der damit verbundenen Kosten zu untersuchen.
2.
gestrichen
3.
gestrichen
4.
Die überplanmäßigen Auszahlung auf Investitionen in 2010 für den Abriss der baufälligen Bauteile Steg, Ponton und Podest sowie die dabei erforderlichen Erdarbeiten werden aus den im Sachverhalt aufgeführten Sachkonten gedeckt. Die Deckungslücke kann durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern gedeckt werden.