25.08.2010 - 7 Aufnahmekapazitäten für Schulen/Schulgebäude in...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 25.08.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Aufgrund § 51 Nr. 4 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 41) das zuletzt durch das Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl. S. 241) geändert worden ist, hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V am 26. Januar 2010 die Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung- SchulKapVO M-V) erlassen.
Die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule erfolgt durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen im Hinblick auf die Regelungen des § 1 Absatz 4 SchulKapVO M-V herzustellen.
Die Verwaltung hat im Zusammenwirken mit den zuständigen Schulleiterinnen die Aufnahmekapazität ermittelt für:
- die Grundschule „Fritz Reuter“, Kleine Alleestraße 44 in Grevesmühlen
- die Grundschule „Am Ploggensee“, Ploggenseering 64 in Grevesmühlen
- die Regionale Schule „Am Wasserturm“, Ploggenseering 68 in Grevesmühlen
- die geschlossene Regionalen Schule „Am Ploggensee“, für den Hauptgebäudekomplex, Ploggenseering 64 in Grevesmühlen
- die geschlossene Regionalen Schule „Am Ploggensee“, das Technikgebäude, Ploggenseering 64 in Grevesmühlen
unter Berücksichtigung der:
- tatsächlichen Raumsituation
- Schulprogamm
- Fachunterrichtsräume mit spezifischer Ausstattung
- Allgemeine Unterrichtsräume
- Unterrichtsversorgungsverordnung 2010/2011
- Schulgesetz für das Land Mecklenburg Vorpommern
Gemäß § 76 (9) SchulG M-V sind im Mai 2010 die betreffenden Schulkonferenzen zur Aufnahmekapazität angehört worden.
Laut § 2 (1) Satz 2 der SchulKapVO M-V ist anschließend mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen im Hinblick auf die Regelungen des § 1 Absatz 4 SchulKapVO M-V herzustellen.
Auf der Sitzung am 06.07.2010 wurde über alle städtischen Schulen bis auf die Grundschule "Fritz Reuter" beschlossen. Dieses Beschluss wurde auf die heutige Sitzung vertagt.
Frau Kodanek berichtet über ein Gespräch zwischen der Verwaltung, Hort und Schule, in welchem die Aussage getroffen wurde, dass eine Essenversorgung von 11-11.35 Uhr möglich wäre, sodass dem Hort keine organisatorischen Probleme entstehen. Dementsprechend hat die Schule eine Neuaufteilung der Stundenzeiten vorgenommen und den Vorschlag der Verwaltung vorgelegt. Die Frage, ob jemand aus dem Lehrpersonal die Schüler zur Mittagsversorgung zum Hort begleiten würde, bejaht Frau Kodanek.
Frau Hintz äußert ihre Bedenken hinsichtlich des straffen Zeitplanes in der Mittagspause. Sie geht davon aus, dass die Schüler allein für den Weg zum Hort ca. 15 Minuten benötigen. Der Ansturm an der Essenausgabe bei geschätzten 30 Kindern wird vermutlich in den verbleibenden 20 Minuten nicht stressfrei zu bewältigen sein.
Herr Ditz teilt mit, dass die Verwaltung weiterhin bei ihrem Standpunkt bleibt. Bei den Recherchen wurden keine Gründe festgestellt, die gegen die Errichtung einer Essenausgabe in der Schule sprechen.
Herr Thomsen weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung zum Wohle der Kinder ausfallen sollte.
Herr Bühring schlägt vor, vorerst den Raum im Schülerfreizeitzentrum zu nutzen. Dort wurde seinerzeit bereits Essen für sozial schwache Kinder ausgegeben. Herr Ditz teilt mit, dass dieser Raum in keinster Weise den hygienischen Bedingungen entspricht und demnach eine Essenausgabe nicht machbar ist.
Frau Oberpichler schlägt vor, dem Vorschlag der Verwaltung unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Verfügbarkeit eines anderen Raumes als Essenraum geprüft wird und die Elternvertretung sowie Lehrerschaft mit einbezogen wird.
Beschluss:
Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Grevesmühlen, die Aufnahmekapazitäten für die Schulen/Schulgebäude in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen ab dem Schuljahr 2011/2012 für die Grundschule "Fritz Reuter zu beschließen. Die Verfügbarkeit eines anderen Raumes als Essenraum soll geprüft und die Elternvertretung sowie Lehrerschaft mit einbezogen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
87 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
89,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
49 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
119,9 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
234,3 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
262,2 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
441 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
252,9 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
306,4 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
27,3 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
67,5 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
285,9 kB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
63 kB
|