31.08.2010 - 17 Änderungsantrag des Finanzausschusses zur Besch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 31.08.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Anfrage von Frau Kausch, ob die Möglichkeit besteht, die damaligen Pächter zur Verantwortung zu ziehen, da der Pachtvertrag nur mit der Klausel Zustande gekommen ist, dass die Badeanstalt betriebsfähig zu erhalten ist, wird durch den Bürgermeister verneint.
Nach Zustimmung der Hauptausschussmitglieder erfolgt eine Abstimmung zu den Punkten 1 und 4, über die Punkte 2 und 3 wird nicht abgestimmt.
Daher empfiehlt der Hauptausschuss folgende Beschlussfassung zu 1. und 4.:
Beschluss:
Der Beschluss wird wie folgt geändert:
1.
Die Stadtvertretung beschließt den Rückbau der aus Sicht der erforderlichen Sicherheitsstandards und aufgrund des Alters nicht mehr geeigneten Anlagenteile der Badeanstalt (Steganlagen, Mauerpodest, Absturzsicherungen) sowie das Herrichten des Uferbereichs in 2010. Die entsprechenden planerischen Vorbereitungen sind zu treffen und entsprechende bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen einzuholen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die weitere Nutzbarkeit der Steganlage und des Podestes einschließlich der damit verbundenen Kosten zu untersuchen.
2.
Die Stadtvertretung beschließt, die im Sachverhalt eingehender beschriebene Variante 2 - zunächst unbewachte Badestelle - weiter vorzubereiten. Eine Bewachung für die Ferienzeit ist gesondert zu prüfen.
- keine Abstimmung-
3.
Die Gegenfinanzierung der Mehrkosten für den Betrieb der Badeanstalt bzw. Badestelle nach Neugestaltung (ca. 20.000 Euro pro Jahr einschließlich Kosten für Schulsport in Schlutup) ist im Haushalt vorzusehen.
- keine Abstimmung -
4.
Die überplanmäßigen Auszahlung auf Investitionen in 2010 für den Abriss der baufälligen Bauteile Steg, Ponton und Podest sowie die dabei erforderlichen Erdarbeiten werden aus den im Sachverhalt aufgeführten Sachkonten gedeckt. Die Deckungslücke kann durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern gedeckt werden.