20.05.2010 - 5 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel stellt den Lageplan (mit Erweiterung der Anzahl der Stellplätze), die Ansichten des Vorhabens sowie die wichtigsten Stellungnahmen der TÖB und der Bürger vor (siehe Anlagen zur vorliegenden Beschlussvorlage).

Der Bauausschuss empfiehlt -entsprechend der Anregung des Landkreises Nordwestmecklenburg - Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke nunmehr zuzulassen.

 

Es ist angedacht, die Müllbehälter in der Tiefegarage zu lagern und am Entsorgungstag in der Karl-Marx-Straße (auf Parkplätzen) bereitzustellen.

Herr Wulff spricht sich dagegen aus, vorhandene Parkplätze dafür zu nutzen. Herr Mahnel hält es alternativ für möglich, die Abfallbehälter an der inneren Erschließungsstraße zu platzieren. Herr Dierkes würde dieser Variante zustimmen.

 

Herr Schulz teilt uneingeschränkt die Meinung der Bürgerstellungnahme von Herrn Borchert, der die geplante "überdimensionale Bauweise" und die damit resultierende "erdrückende Wirkung auf alle anderen Gebäude in der Karl-Marx-Straße und der Freytagstraße" bemängelt. Herr Schulz wendet dazu ein, dass die Abwägung hierzu zu knapp sei. Die Absicht der Stadtvertretung an der Realisierung des Vorhabens in den geplanten Abmaßen müsste deutlicher herausgearbeitet werden.

Herr Mahnel macht diesbezüglich darauf aufmerksam, dass mit dem vorhabenbezogenen B-Plan die Zielvorgaben des Investors umgesetzt werden. Die politischen Gremien hätten jedoch v.a. im Rahmen des hier zu beratenden Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses die Möglichkeit zur Ergänzung.

 

Schließlich wird das Energiekonzept angesprochen. Herr Prahler erwähnt dazu, dass in Kürze eine Besprechung zwischen den Stadtwerken und dem Investor bzgl. der Möglichkeit an das Fernwärmenetz geben wird.

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Empfehlung des Bauausschusses:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu nutzen.
  3. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
  4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass ein Umweltbericht nicht gefertigt wird und eine Ausgleichs- und Ersatzbilanz nicht erforderlich wird, weil es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt.
  5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  6. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei

Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-nung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:1

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Anlagen zur Vorlage