17.05.2010 - 5 Konzept Badeanstalt Ploggensee

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler informiert über die Sachlage und erläutert beide Varianten zur Betriebsfolgekostenabrechnung der Badeanstalt.

Er verweist besonders auf den dringenden Handlungsbedarf, der sich aus sicherheitstechnischen Aspekten ergibt. Ein Abriss der Anlagenteile ist unumgänglich, hierfür ist

ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Für die Abbrucharbeiten werden Kosten von ca. 50.000 € veranschlagt. Im Haushaltsplan 2010 sind diese Mittel nicht eingestellt, was bedeutet, dass eine Kostendeckung innerhalb des Produktes 11401 möglich ist, jedoch nur durch Einsparungen an anderen Maßnahmen.

Die Finanzausschussmitglieder diskutieren beide Varianten des Konzeptes. Auf die weitere Durchführung des Schwimmsportes angesprochen, antwortet Herr Prahler, dass die  Möglichkeit dazu im Umland besteht. Auf Antrag von Herrn Schulz wird  über Punkt 3 (Variante II Badestelle) der Beschlussvorlage abgestimmt. Über Punkt 1 und 2 stimmen die Finanzausschussmitglieder nicht ab, da hier die Verwaltung nach Meinung des Ausschusses vom Amts wegen tätig werden müsse. Zu Punkt 4 erfolgt keine Abstimmung da angesichts des sich in Vorbereitung befindlichen Haushaltssicherungskonzeptes eine Finanzierung zusätzlicher freiwilliger Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlossen werden kann.

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Beschluss:

zu Punkt 1 und 2 findet keine Abstimmung statt, da es sich um Amtshandlungen handelt

1.

Die Stadtvertretung beschließt aufgrund der bestehenden Sicherheitsmängel, wie sie im TÜV-Bericht vom … ausgewiesen sind, den Betrieb der Badeanstalt für die Saison 2010 auszusetzen.

 

2.

Die Stadtvertretung beschließt den Rückbau der aus Sicht der erforderlichen Sicherheitsstandards und aufgrund Alters nicht mehr geeigneten Anlagenteile der Badeanstalt (Steganlagen, Mauerpodest, Absturzsicherungen) sowie das Herrichten des Uferbereichs in 2010.  Die entsprechenden planerischen Vorbereitungen sind zu treffen und entsprechende bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen einzuholen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

3.

Die Stadtvertretung beschließt, die im Sachverhalt eingehender beschriebene Variante 2 weiter vorzubereiten.

 

 

zu Punkt 4 findet keine Abstimmung statt, Finanzierung im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes

4.

Die Gegenfinanzierung der Mehrkosten für den Betrieb der Badeanstalt bzw. Badestelle nach Neugestaltung ist wie folgt vorzunehmen ..:

 

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Abstimmungsergebnis zu Punkt 3:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=413&TOLFDNR=5705&selfaction=print