08.03.2010 - 7 Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Prahler erläutert den grundsätzlichen Ablauf eines Umlegungsverfahrens zur Schaffung von erschlossenen und nutzbaren Baugrundstücken entsprechend des Nutzungskonzeptes.

Ziel ist eine Verbesserung der Innenhofsituation und Schaffung von Anwohnerparkplätzen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Für die Realisierung des Bauquartiers „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“ werden folgende Beschlüsse gefasst:

  1.                 „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes „ Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang “ wird hiermit die Umlegung U2 „Altstadt“ gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet.“
  2.                 Die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) werden dem Umlegungsausschuss über­tragen.
  3.                 Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umle­gungsverfahren U 2 „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“ zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich be­stellten Vermes­sungsingenieur Lo­thar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) über­tragen.“

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0