08.03.2010 - 7 Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 08.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Für die Realisierung des Bauquartiers „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“ werden folgende Beschlüsse gefasst:
- „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes „ Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang “ wird hiermit die Umlegung U2 „Altstadt“ gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet.“
- Die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) werden dem Umlegungsausschuss übertragen.
- Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren U 2 „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“ zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“