14.01.2010 - 6 Möglichkeiten eines Umlegungsverfahrens gemäß §...

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Herr Prahler leitet ein, dass die damalige Blockbereichsplanung für das o.g. Quartier, die eine Verbesserung der Innenhofsituation vorsieht mit dem Ziel Anwohnerparkplätze zu schaffen (u.a. mit dem Ausbau der ehem. Werkstatt als Parkdeck), auf Grund der schwierigen Grundstücksverhältnisse (strittige Grenze, bunt gewürfelte Eigentumsstruktur) bisher nicht umgesetzt werden konnte. Diese Probleme könnten mit einem Umlegungsverfahren gelöst werden.

Herr Harnack (Vermessungsbüro) erläutert daraufhin mittels einer Präsentation den grundsätzlichen Ablauf eines Umlegungsverfahrens zur Schaffung von erschlossenen und nutzbaren Baugrundstücken entsprechend des Nutzungskonzeptes.

Herr Harnack empfiehlt, einen Umlegungsausschuss zu bilden, der alle erforderlichen Beschlüsse fasst, da dieser neutral und auf kurzen und flexiblen Wegen entscheiden kann und die Verwaltung sowie die Stadtvertretung entlastet. Der Umlegungsausschuss setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen (3 Fachmitglieder und 2 Stadtvertreter).

Fragen der Ausschussmitglieder zur zwingenden Notwendigkeit des Umlegungsverfahrens und der Zusammensetzung des Umlegungsausschusses sowie der grundsätzlich zu entstehenden Kosten des Ausschusses und der Geschäftsstelle sowie für die Anlieger (Ausgleichsbeträge) werden beantwortet.

Herr Prahler macht schließlich darauf aufmerksam, dass die damalige Blockbereichsplanung erneuert werden muss.

 

Der Bauausschuss stimmt mehrheitlich dafür, eine Beschlussvorlage zur Einleitung des Umlegungsverfahrens vorzubereiten.