09.11.2009 - 7 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeinde Mallentin führt das Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind bereits erfolgt. Auf der Grundlage der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf erarbeitet und für das weitere Verfahren genutzt.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin setzt sich mit den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit auseinander. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Die Behandlung der Stellungnahmen wird bei der Vorbereitung des Entwurfs berücksichtigt.

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive des Umweltberichtes.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes werden für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gebilligt.
  3. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Unterlagen mit dem Umweltbericht und den wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden.
  4. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht

innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt

bleiben können, wenn die Gemeinde Mallentin deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte

kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht

von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0