24.09.2009 - 10 Hauptsatzung der Gemeinde Upahl

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Mit Beginn der Wahlperiode ist es angebracht, dass die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.

Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Upahl einschließlich der 2 dazugehörigen Änderungssatzungen hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen bewährt.

 

Deshalb wurden in die nun vorgelegte Hauptsatzung nur geringfügige Änderungen/Ergänzungen vorgenommen.

Die bisherige 1. und 2. Änderungssatzungen  wurden entsprechend textlich mit eingeordnet.

Im Einzelnen sind die Änderungen/Ergänzungen rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:

 

§ 2                             Hier wurden die Ortsteile aufgenommen.

§ 4 Abs. 4              Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.

§ 6 Abs. 2              Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i.V.m . der Kommunalverfassung (§ 35, Abs. 2, Satz 11. u. 12 KV M-V).

§ 7 Abs. 1              Die Adresse der Lokalredaktion wurde aktualisiert.

§ 7 Abs. 2              Es wurde die nachrichtliche Bekanntmachung über die Internetseite aufgenommen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0